Tiger-Ausbruch in Dölzig: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung
Nach dem dramatischen Ausbruch eines Tigers aus einer privaten Haltung in der Nähe von Leipzig hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen. Im Fokus steht eine 52-jährige Frau, wie Sprecherin Vanessa Fink mitteilte. Ob es sich um die Besitzerin des Tigers, eine Dompteurin, handelt, ließ sie offen. Der Vorfall ereignete sich am Sonntag in der Ortschaft Dölzig, als der Tiger aus seinem Gehege entkam und einen 72 Jahre alten Mann schwer verletzte. Das Opfer erlitt Biss- und Kratzverletzungen und war bisher nicht vernehmungsfähig. Die Polizei erschoss den Tiger, um weitere Gefahren abzuwenden.
Tierschützer fordern Konsequenzen und ein Verbot privater Wildtierhaltung
Tierschutzorganisationen reagierten mit Empörung auf den Vorfall. Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund, erklärte: „Der Fall zeigt erneut, dass die Haltung von Wildtieren bei Privatpersonen weder tierschutzgerecht noch sicher ist.“ Die Organisation Vier Pfoten rief zu einer Demonstration vor dem Tiger-Gehege in einem Gewerbegebiet auf. Kuhn forderte ein grundsätzliches Verbot der Haltung gefährlicher Wildtiere sowohl im Zirkus als auch in Privathand sowie eine bundesweite Positivliste, die klar regelt, welche Tierarten überhaupt privat gehalten werden dürfen.
Dompteurin Carmen Zander äußert sich zum entlaufenen Tiger
Die Besitzerin des Tigers, Dompteurin Carmen Zander, bestätigte der „Bild“-Zeitung, dass es sich um ihren Tiger namens Sandokan handelte. Laut ihrem Internetauftritt war das Tier neun Jahre alt und wog rund 280 Kilogramm. Sie beschrieb ihn als „Angsthase“: „Wenn er etwas nicht einschätzen kann, ist er schnell überfordert und wird unsicher. Ein Angriff kann von daher schneller und unerwarteter ausgelöst werden.“ Anfragen der dpa ließ sie unbeantwortet.
Ermittlungen zur Ursache des Ausbruchs und Sicherheitsmängel
Die Staatsanwaltschaft untersucht den genauen Ablauf des Geschehens und die Rolle des Geschädigten, der sich nach Polizeiangaben „berechtigt“ in dem Gehege aufgehalten hatte. Auch mögliche Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften werden geprüft. Das Gelände wurde bis in die Nacht durchsucht. Laut Landratsamt Nordsachsen erfüllt die Tigerhaltung nicht die Mindestanforderungen. Der Halterin war bereits in der Vergangenheit aufgegeben worden, dies zu ändern. Nach Angaben von Peta ist das private Halten von Raubkatzen in 7 von 16 Bundesländern erlaubt, darunter auch Sachsen.
Rechtliche Grundlagen und Mindestanforderungen für Tigerhaltung
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass jedes Tier „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen“ untergebracht werden muss. Konkrete Vorgaben für Tiger fehlen jedoch im Gesetz. Die Behörden stützen sich daher auf das Säugetiergutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums, das für ein oder zwei Tiger ein Außengehege von mindestens 200 Quadratmetern vorschreibt. Für jedes weitere ausgewachsene Tier kommen 100 Quadratmeter hinzu.
Ungewisse Zukunft für die verbliebenen acht Tiger
Was mit den übrigen acht Tigern in der Anlage in Dölzig geschieht, ist noch offen. Das Landratsamt erklärte, dass ohne Ergebnisse zu den Ermittlungen zur Ursache des Vorfalls keine Entscheidung getroffen werden könne. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Der Fall hat eine breite Diskussion über die Sicherheit und Ethik privater Wildtierhaltung ausgelöst.



