Prozess um Totschlag an Ex-Frau: Neuneinhalb Jahre Haft für Mann in Brandenburg
Totschlag an Ex-Frau: 9,5 Jahre Haft in Brandenburg

Prozess um Totschlag an Ex-Frau: Neuneinhalb Jahre Haft für Mann in Brandenburg

Potsdam/Rathenow • Das Landgericht Potsdam hat einen 51-jährigen Mann wegen Totschlags an seiner Ex-Frau zu einer Freiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wurde unter dem Aktenzeichen 21 Ks 11/25 gefällt. Die Tat ereignete sich im Juni 2025 in einem Imbiss in Rathenow, der von der Ex-Fhefrau betrieben wurde.

Tödliche Messerattacke mit schweren Verletzungen

Laut der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte seine ehemalige Ehefrau mit einem Küchenmesser fünfmal in den Oberkörper gestochen haben. Die 13 Zentimeter lange Klinge verursachte dabei schwere Verletzungen an der Lunge und mehreren inneren Organen. Die Frau erlitt innere Blutungen und verstarb später im Krankenhaus. Der Prozess begann im März dieses Jahres und führte nach mehreren Verhandlungstagen zu dem nun verkündeten Urteil.

Aussagen des Angeklagten vor Gericht

Der Mann berichtete vor Gericht von wiederkehrenden Streitigkeiten und Erniedrigungen durch seine Ex-Frau. Er gab an, dass sie ihn über längere Zeit „wie einen Hund“ behandelt habe. Vor der Tat habe er unentgeltlich in ihrem Imbiss gearbeitet und sich dabei „wie ein Sklave“ gefühlt. Seine Frau habe ihn häufig geschimpft, etwa weil er zu langsam gearbeitet habe. Zudem äußerte er die Angst, von der Familie der Ex-Frau vergiftet zu werden.

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Die Tat geschah nach seinen Angaben im Affekt, nachdem seine Ex-Frau gedroht hatte, ihm die gemeinsamen Kinder vorzuenthalten. Der Angeklagte erklärte, sich nicht an die genauen Umstände der Tat erinnern zu können. Weitere geplante Verhandlungstage wurden im Laufe des Prozesses aufgehoben, da das Gericht die notwendigen Beweise bereits gesammelt hatte.

Das Landgericht Potsdam betonte in seiner Urteilsbegründung die Schwere der Tat und die daraus resultierenden Konsequenzen. Die neuneinhalbjährige Haftstrafe spiegelt die gerichtliche Bewertung der Umstände wider, wobei die Aussagen des Angeklagten und die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft berücksichtigt wurden. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Familienangehörigen erwarten nun die mögliche Rechtskraft des Urteils nach eventuellen Berufungsverfahren.

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