Totschlag-Prozess nach Rangelei im Bach: War es wirklich nur ein Unfall?
Seit Dienstag beschäftigt sich das Landgericht Neubrandenburg mit einem außergewöhnlichen Fall, der im März 2025 seinen Anfang nahm. Zwei betrunkene Männer gerieten in Streit und stürzten in den Gätenbach. Was zunächst wie eine harmlose Auseinandersetzung wirkt, hat nun zu einem Prozess wegen versuchten Totschlags geführt.
„Normale Dorfprügelei“ oder versuchter Totschlag?
Der 28-jährige Angeklagte aus Neubrandenburg bestreitet die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vehement. „Es war eine normale Dorfprügelei“, betont er zu Prozessbeginn. Jeder habe dem anderen etwas reingehauen, und dann sei man unglücklich in den Bach gerutscht. Auch der 26-jährige Geschädigte, der mit dem Angeklagten nach wie vor befreundet ist, kann sich nicht vorstellen, dass dieser ihn gezielt unter Wasser gedrückt haben könnte.
Doch die Anklage zeichnet ein anderes Bild: Demnach soll der Angeklagte den 26-Jährigen etwa 40 Sekunden lang unter Wasser gedrückt haben – eine Handlung, die auf Tötungsabsicht hindeuten könnte.
Alkohol, Kokain und eine slowakische Freundin
Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend des 25. März 2025. Beide Männer trafen sich wie so oft zum Biertrinken. Später wurden beim Angeklagten 2,29 Promille Alkohol im Blut gemessen, beim Geschädigten knapp ein Promille. Doch damit nicht genug: Nach Angaben des Angeklagten hatte seine damalige Freundin aus der Slowakei auch Kokain mitgebracht, von dem beide konsumierten.
„Danach sind wir beide sehr aufbrausend gewesen“, erklärt der Angeklagte. Diese Reaktion sei ungewöhnlich gewesen, da Kokainkonsum normalerweise nicht zu solchen Ausbrüchen führe. Laut Anklage eskalierte die Situation schließlich im Streit um eben jene slowakische Freundin.
Der Sturz in den Gätenbach
Die Rangelei führte dazu, dass beide Männer die Böschung zum Gätenbach in der Neubrandenburger Südstadt hinabstürzten. Der Einkaufsmarkt, an dem sich die arbeitslosen Männer trafen, liegt in unmittelbarer Nähe des Gewässers. Zeugen beobachteten den Vorfall und riefen um Hilfe.
Während der Angeklagte und seine Freundin den Bach verließen und sich entfernten, krabbelte der Geschädigte schimpfend und auf allen Vieren aus dem Wasser. Rettungskräfte versorgten ihn, die Polizei rückte an. „Ich habe aber keine Verletzungen davongetragen“, betont der Neubrandenburger im Gerichtssaal.
Verwirrung und Unverständnis
„Wir beide verstehen das Ganze noch immer nicht“, gibt der Angeklagte zu Protokoll. Sein Bekannter, der Geschädigte, nickt zustimmend. Diese Aussage unterstreicht die Verwirrung, die den gesamten Fall umgibt. Der Angeklagte neigt zu wirren Behauptungen und weitschweifigen Ausführungen, was die Kammer um Richterin Daniela Lieschke vor besondere Herausforderungen stellt.
Zu Prozessbeginn wurde der Angeklagte in Fuß- und Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Auf die Frage der Richterin, ob er hier „nicht solche Sachen macht, wie in der JVA“, versprach er, vernünftig zu sein. Daraufhin wurden ihm die Handschellen abgenommen.
Psychologische Begutachtung und weitere Zeugen
Um die Frage nach Unfall oder Absicht klären zu können, hat das Gericht eine Psychologin hinzugezogen. Sie soll die Steuerungs- und Schuldfähigkeit des Angeklagten einschätzen. Zudem werden weitere Zeugen gehört, die Licht in die verwirrenden Umstände bringen sollen.
Insgesamt sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Nach bisheriger Planung soll Anfang April ein Urteil verkündet werden. Bis dahin bleibt unklar, ob die Rangelei im Bach tatsächlich nur ein tragischer Unfall war oder ob dahinter doch eine Tötungsabsicht stand.
Der Fall zeigt, wie schnell aus einer alltäglichen Auseinandersetzung unter Einfluss von Alkohol und Drogen eine ernste strafrechtliche Angelegenheit werden kann. Die Freundschaft zwischen Angeklagtem und Geschädigtem steht dabei im starken Kontrast zu den schwerwiegenden Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.



