Unfallflucht in Anklam: Fahrerin muss 1700 Euro Strafe zahlen trotz anfänglichem Leugnen
Unfallflucht in Anklam: 1700 Euro Strafe für Fahrerin

Unfallflucht in Anklam: Fahrerin muss 1700 Euro Strafe zahlen trotz anfänglichem Leugnen

Die Zahl der Unfallfluchten in Mecklenburg-Vorpommern bleibt ein ernstes Problem, wie aktuelle Statistiken zeigen. In einem konkreten Fall aus der Region Anklam musste eine junge Autofahrerin nun die Konsequenzen tragen, nachdem sie zunächst alles abgestritten hatte. Das Amtsgericht Pasewalk verurteilte die 30-Jährige zu einer Geldstrafe von mehr als 1700 Euro wegen Unfallflucht.

Der Vorfall in der Samariterstraße

Vor zweieinhalb Jahren, im Oktober 2023, rammte die Angeklagte in einer engen Straße im Südosten Anklams – ausgerechnet der Samariterstraße – einen parkenden blauen Transporter. Ihr Auto traf den VW Transporter an der linken hinteren Seite, verursachte eine Beule und Schrammen, deren Schaden auf rund 3300 Euro geschätzt wurde. Anschließend fuhr sie einfach weiter, ohne den Besitzer zu informieren.

Der Geschädigte, der woanders wohnte, bekam von dem Unfall zunächst nichts mit. Doch eine direkte Tatzeugin, die am Unfallort wohnte, beobachtete das riskante Wende- und Fahrmanöver der 30-Jährigen. „Ich habe einen kleinen Knall gehört und die Angeklagte war allein in dem Wagen“, sagte die Zeugin später vor Gericht. Sie beschrieb, wie die Fahrerin kurz hielt, dann weiterfuhr, ein Stück weiter parkte, ihr Auto begutachtete und schließlich davonfuhr. „Ich habe mir aber das Kennzeichen gemerkt“, erklärte sie, was der Polizei entscheidende Hinweise lieferte.

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Gerichtsverfahren und Widerruf des Einspruchs

Die Angeklagte bestritt die Tat hartnäckig, auch noch zu Beginn des Prozesses am Amtsgericht Pasewalk. Sie brachte sogar einen Zeugen mit, der angeblich damals im Auto gewesen sein sollte, was Richter Gerald Fleckenstein erstaunte. Doch als die Tatzeugin auftrat und detailliert schilderte, was sie gesehen hatte, änderte sich die Situation. Die 30-Jährige, die in der Pflege tätig ist, beriet sich mit ihrem Verteidiger und zog schließlich ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.

Der Strafbefehl sah 35 Tagessätze zu je 50 Euro vor, was insgesamt 1750 Euro entspricht. Durch den Widerruf des Einspruchs gestand sie die Tat indirekt ein. Zudem muss sie für einen Teil der Gerichtskosten aufkommen, da auch ein Kfz-Gutachter geladen war. Interessanterweise musste ihr Lebensgefährte, der als Zeuge ihre Unschuld hätte bezeugen sollen, nun nicht mehr gehört werden, da die Beweislage klar war.

Statistik zu Unfallfluchten in Mecklenburg-Vorpommern

Nach einer Statistik des Schweriner Innenministeriums kommt es jährlich zu rund 10.500 Unfallfluchten in Mecklenburg-Vorpommern. Diese Zahl ist besonders bemerkenswert im Vergleich zu den insgesamt etwa 55.000 Verkehrsunfällen pro Jahr in dem Bundesland. Dies zeigt, dass fast jeder fünfte Unfall mit einer Flucht endet, was ein signifikantes rechtliches und soziales Problem darstellt.

  • Jährliche Unfallfluchten in MV: ca. 10.500
  • Gesamtzahl der Verkehrsunfälle in MV: ca. 55.000
  • Anteil der Fluchten: etwa 19%

Der Fall aus Anklam unterstreicht, dass solche Taten oft nicht unentdeckt bleiben. Durch aufmerksame Zeugen und polizeiliche Ermittlungen können die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Der Besitzer des beschädigten Transporters hat sich inzwischen von dem Fahrzeug getrennt, doch die rechtlichen Folgen für die Fahrerin bleiben bestehen.

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