Hannover: Uni-Arzt wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt
In einem bemerkenswerten Prozess am Landgericht Hannover ist ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Der 39-jährige Facharzt Alexander T. (Name geändert) hatte sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr im Internet an minderjährige Mädchen herangemacht und diesen explizite Fotos seines Geschlechtsteils zugesandt.
Chats unter Pseudonym mit Teenagern
Der promovierte Mediziner nutzte für seine Taten das bei Jugendlichen beliebte Messenger-Dienst Snapchat, wo er unter dem Pseudonym „Dreamer 9986“ aktiv war. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover kontaktierte er mindestens zwei Schülerinnen im Alter von zwölf bis dreizehn Jahren. Dabei gab er sich zeitweise als 16-jähriger Teenager aus und manipulierte die Mädchen psychologisch so weit, dass sie ihm bereitwillig anzügliche Posing-Fotos von sich zurückschickten.
Eltern erstatteten Anzeige nach Entdeckung der Chats
Die Ermittlungen begannen, nachdem die Eltern einer 13-jährigen Schülerin aus Magdeburg in Sachsen-Anhalt die verstörenden Chat-Verläufe entdeckten und zur Anzeige brachten. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin Smartphone und Laptop des Arztes. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt und wegen Beschaffens von Kinderpornografie.
Geständnis und Erklärungsversuche des Angeklagten
Im Gerichtsverfahren räumte der 39-Jährige über seinen Rechtsanwalt sämtliche Vorwürfe ein. In einer schriftlichen Erklärung heißt es: „Ich schäme mich für das, was ich getan habe.“ Der Angeklagte führte seine Taten auf eine Phase der sozialen Isolation und beruflichen Überlastung zurück. Er habe „im Schutz der Anonymität“ Kontakt zu Frauen gesucht und dabei „vollständig ausgeblendet, mit wem ich da gerade rede.“
Der Staatsanwalt hinterfragte diese Erklärung scharf und merkte an: „Es drängt sich die Frage auf, ob bei Ihnen nicht bestimmte Neigungen eine Rolle spielten.“ Auf das Thema Pädophilie ging der Angeklagte im Verfahren jedoch nicht ein.
Bewährungsstrafe mit finanzieller Auflage
Das Gericht verurteilte Alexander T. zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 8.000 Euro festgesetzt, die an den Kinderschutzbund zu zahlen ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger betonte, dass seinem bislang unbestraften Mandanten ohnehin „ein ganz dickes Brett erwartet“ – gemeint sind die standesrechtlichen Konsequenzen. Nach Rechtskraft des Urteils droht dem Arzt die Aberkennung seiner Approbation.
Zweiter Skandal an der Medizinischen Hochschule Hannover
Die Verurteilung fällt in eine schwierige Phase für die MHH. Erst vergangene Woche war bekannt geworden, dass gegen einen weiteren Arzt der Einrichtung ermittelt wird – diesmal unter dem Verdacht des Mordes, weil er schwer kranke Patienten vorsätzlich zu Tode gespritzt haben soll. Wie die Universitätsklinik mit dem aktuellen Missbrauchsskandal umgehen wird, bleibt vorerst offen.



