Das Landgericht Kiel hat einen 35-jährigen Mann wegen Vergewaltigung, Geiselnahme und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau insgesamt fünfmal vergewaltigte, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte. Auch sein 26-jähriger Bruder wurde verurteilt: Er erhielt wegen Beihilfe zur Geiselnahme in Tateinheit mit Fahren ohne Führerschein eine zweijährige Bewährungsstrafe bei einer Bewährungszeit von drei Jahren. Zuvor hatten die „Kieler Nachrichten“ über den Fall berichtet.
Die Taten im Detail
Laut Anklage soll der Hauptangeklagte seine Frau bei einem der Vergewaltigungsfälle in der gemeinsamen Wohnung in Rendsburg gefesselt haben. Die Vergewaltigungen ereigneten sich im November 2022 und im Mai 2024. Gemeinsam mit seinem Bruder fasste er den Plan, seine nach syrischem Recht angetraute Ehefrau mit den Kindern nach Großbritannien zu entführen. Ziel war es, die Beziehung ohne den Schutz der Eltern der Frau oder anderer Kontakte fortsetzen zu können. Die beiden Brüder warteten mit einem Auto vor der Wohnung der Eltern der Frau. Als sie mit zwei der drei Kinder das Haus verließ, drohten sie ihr und entführten die drei.
Flucht und Festnahme
Zunächst wurde die Frau in den Kofferraum gezwungen, während die beiden Kinder auf der Rückbank des Autos Platz nehmen mussten. Die Fahrt führte in Richtung Süden. Während der Fahrt kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Brüdern, woraufhin der 26-Jährige das Fahrzeug in der Region Hannover verließ. Der ältere Bruder setzte die Fahrt mit seiner Frau und den beiden Kindern über die Niederlande und Belgien bis ins französische Calais fort. Dort wollte er mithilfe von Schleppern nach Großbritannien gelangen. Die Familie schlief in einem Zelt in einem Flüchtlingscamp, bis der Mann von der französischen Polizei festgenommen wurde.
Prozess und Urteil
Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe gefordert, wie die Gerichtssprecherin mitteilte. Der Prozess umfasste mehr als 40 Verhandlungstage und begann im Juni des vergangenen Jahres. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte die Taten als besonders schwerwiegend eingestuft, insbesondere aufgrund der wiederholten Vergewaltigungen und der Entführung der Familie. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und verhängte die mehrjährige Haftstrafe.



