Verbotenes Souvenir: Zoll entdeckt Elefanten-Stoßzahn im Reisegepäck
Ein Mann hat aus seinem Urlaub in Nigeria ein Souvenir mitgebracht, dessen Einfuhr nach Deutschland streng verboten ist. Am Flughafen Leipzig-Halle geriet der 54-Jährige ins Visier von Zollfahndern, die bei einer Routinekontrolle einen besonderen Fund machten.
Verzierter Stoßzahn fällt bei Röntgenkontrolle auf
Im Koffer des Reisenden entdeckten die Beamten einen etwa 30 Zentimeter langen und 246,5 Gramm schweren Stoßzahn, der mit kunstvollen Schnitzereien verziert war. Ein Experte des Leipziger Zoos bestätigte später, dass es sich um Elfenbein eines afrikanischen Elefanten handelt. Das verbotene Mitbringsel war bereits bei der Röntgenkontrolle der Gepäckstücke aufgefallen.
„Der Mann lebt in Mitteldeutschland und hat den Stoßzahn nach eigenen Angaben für sich selbst mitgebracht“, erklärte eine Sprecherin des Hauptzollamts Dresden. Ob es sich um Unwissenheit oder vorsätzliches Handeln handelt, ist bisher nicht geklärt. Auch der genaue Wert des kunstvoll verzierten Zahns lässt sich derzeit noch nicht beziffern, allerdings gilt er als sehr wertvoll.
Erst kürzlich weiterer Schmuggelfall am selben Flughafen
Bereits am 28. Februar 2026 hatten Zollbeamte am Flughafen Leipzig einen weiteren Schmuggelversuch vereitelt. In einem Paket aus Frankreich, das mit Geschirr gefüllt war, versteckten Unbekannte ein 2,4 Kilogramm schweres Hornstück eines Nashorns. Auch dieses wurde sofort beschlagnahmt.
Die Ermittlungen in beiden Fällen liegen nun beim Zollfahndungsamt. Solche Funde sind laut den Behörden keine Seltenheit: Immer wieder ziehen Kontrolleure geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Waren aus dem Verkehr. Meistens würden die Verstöße von Urlaubern begangen – entweder aus Unwissenheit oder aufgrund fehlenden Unrechtsbewusstseins.
Strenge Artenschutzbestimmungen mit schwerwiegenden Konsequenzen
Die Zoll-Sprecherin betonte gegenüber Medien: „Die Einfuhr eines Elfenbein-Stoßzahns nach Deutschland ist grundsätzlich verboten. Denn Elefanten stehen unter dem Artenschutz des sogenannten Washingtoner Artenschutzübereinkommens.“
Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen – unabhängig vom Alter des Zahns. Die möglichen Strafen umfassen:
- Geldstrafen oder Bußgelder von bis zu 50.000 Euro
- Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
Die Beschlagnahmung solcher Stücke erfolgt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. „Beschlagnahmte Stücke bleiben in Deutschland und werden beispielsweise als Leihgabe in Museen bereitgestellt oder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt“, erklärte die Sprecherin weiter. Auf diese Weise sollen sie einem sinnvollen Zweck dienen und gleichzeitig auf die Bedeutung des Artenschutzes aufmerksam machen.
Die beiden aktuellen Fälle zeigen erneut, wie wichtig konsequente Kontrollen an Flughäfen sind, um den illegalen Handel mit geschützten Tierprodukten zu unterbinden. Reisende sollten sich vor Urlaubsantritt unbedingt über die geltenden Einfuhrbestimmungen informieren, um ungewollte Verstöße und schwerwiegende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.



