Zwei Fahrer mit extrem hohem Alkoholwert bei Neubrandenburg unterwegs
Die Polizei hat innerhalb kurzer Zeit zwei Autofahrer mit extrem hohem Alkoholgehalt im Blut im Raum Neubrandenburg gestoppt. Beide Fahrzeugführer wiesen mehr als zwei Promille auf und fielen durch auffälliges Fahrverhalten auf, was zu polizeilichen Ermittlungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr führte.
Erster Fall: 63-Jähriger mit 2,27 Promille
Am Donnerstagnachmittag meldete ein Zeuge bei Trollenhagen einen Autofahrer, der angeblich in Schlangenlinien unterwegs war. Die Polizei suchte den Bereich ab und stellte gegen 16 Uhr in Buchhof ein Fahrzeug fest. Am Steuer saß laut Polizeiangaben ein 63-jähriger Deutscher, der bei einem Atemalkoholtest zunächst 2,27 Promille im Blut aufwies.
Der Mann wurde zur Blutentnahme in eine Klinik gebracht. Sein Führerschein und die Autoschlüssel wurden sichergestellt, anschließend konnte er nach Hause gehen. Interessanterweise hatten bereits am Vortag Zeugen ein ähnliches Fahrverhalten in dem Bereich gemeldet. Bei Kontrollen damals traf die Polizei jedoch niemanden an. Ob der nun kontrollierte Fahrer auch am Mittwoch am Steuer des gemeldeten Autos gesessen hat, bleibt unklar. Gegen den 63-Jährigen wird wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt.
Zweiter Fall: 41-Jährige mit 2,49 Promille
In der Freitagnacht ereignete sich ein ähnlicher Vorfall für die Beamten des Polizeireviers Friedland in der Woldegker Straße in Neubrandenburg. Gegen 2.10 Uhr fiel ein Mercedes durch unsichere Fahrweise auf. Die Fahrerin, eine 41-jährige Ukrainerin, versuchte sich zunächst der Kontrolle zu entziehen, wurde aber nach kurzer Fahrt gestoppt.
Die Polizisten stellten Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,49 Promille. Auch gegen sie wurde Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erstattet. Die beiden Fälle innerhalb weniger Tage verdeutlichen die anhaltende Problematik von Alkohol am Steuer in der Region.
Die Polizei betont, dass solche extremen Promillewerte nicht nur die Fahrer selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Die Ermittlungen in beiden Fällen laufen, während die betroffenen Fahrer mit den rechtlichen Konsequenzen ihrer Handlungen rechnen müssen.



