Zwei Straftäter an der polnischen Grenze gestellt
Die Bundespolizei hat in der Nacht zum Mittwoch am Grenzübergang Pomellen an der Autobahn 11 zwei offene Haftbefehle vollstreckt. Wie Polizeisprecher Igor Weber mitteilte, wurden bei den routinemäßigen Grenzkontrollen zwei polnische Männer gestoppt, gegen die jeweils Haftbefehle vorlagen.
Erster Fall: Trunkenheit im Verkehr
Gegen 0.45 Uhr kontrollierten die Beamten einen 38-jährigen Polen, der als Mitfahrer in einem Fahrzeug mit polnischer Zulassung unterwegs war. Der Mann konnte sich mit einer gültigen polnischen ID-Karte ausweisen. Bei der Überprüfung zeigte sich jedoch, dass die Staatsanwaltschaft Lübeck einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr ausgestellt hatte.
Die fälligen Beträge beliefen sich auf 525 Euro Geldstrafe sowie 443 Euro Verfahrenskosten. Nachdem der Mann beide Summen beglichen hatte, durfte er seine Reise fortsetzen. Bei Nichtzahlung hätte er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen antreten müssen.
Zweiter Fall: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Um 2.35 Uhr stoppten die Bundespolizisten einen 33-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Gegen diesen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgestellt worden war.
Die geforderte Geldstrafe betrug 900 Euro, zuzüglich 86 Euro Verfahrenskosten. Der Mann beglich lediglich die Geldstrafe, nicht jedoch die zusätzlichen Kosten. Dennoch wurde ihm nach dieser Teilzahlung die Weiterreise gestattet. Ohne die Zahlung hätte er eine 30-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen.
Regelmäßige Kontrollen an der Grenze
Die Bundespolizei überwacht am Grenzübergang Pomellen kontinuierlich die Einreise nach Deutschland und führt stichprobenartige Kontrollen durch. Diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und der Durchsetzung rechtlicher Vorgaben. Die beiden Fälle zeigen, dass solche Kontrollen erfolgreich zur Vollstreckung offener Haftbefehle beitragen können.
Beide Männer konnten nach Begleichung der Hauptstrafen ihre Reise fortsetzen, was die praktische Umsetzung von Strafvollstreckungsmaßnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr verdeutlicht.



