Berliner Gericht stoppt Facebooks Freunde-Finder: Datenschutz für Nicht-Nutzer gestärkt
Berliner Urteil stoppt Facebooks Freunde-Finder

Berliner Gericht setzt Facebook klare Grenzen beim Datensammeln

Ein wegweisendes Urteil des Berliner Landgerichts II schränkt die Datenerfassungspraktiken von Facebook erheblich ein. Die Zivilkammer erklärte die umstrittene Freunde-Finder-Funktion des sozialen Netzwerks für rechtswidrig, da sie Kontaktdaten von Personen speichert, die selbst keine Facebook-Nutzer sind und dieser Verarbeitung nicht zugestimmt haben.

Wie der Freunde-Finder funktioniert und warum er problematisch ist

Die Funktion ermöglicht registrierten Facebook-Nutzern, Kontaktdaten von ihren Endgeräten – beispielsweise Smartphones – auf Server des Konzerns hochzuladen. Diese Daten werden für Freundschaftsvorschläge und Personensuchen verwendet. Das Gericht kritisiert jedoch scharf, dass dabei auch Informationen von Menschen erfasst werden, die bewusst kein Facebook-Profil besitzen oder das Netzwerk gezielt meiden.

„Der Durchschnittsverbraucher rechnet nicht damit, dass seine Daten trotz fehlender Registrierung bei sozialen Netzwerken von diesen gezielt erfasst werden“, heißt es in der Urteilsbegründung. Besonders problematisch sei, dass Nicht-Nutzer keinerlei Vorteile aus dieser Datenspeicherung ziehen, während ihre Privatsphäre verletzt werde.

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Verbraucherschützer feiern wichtigen Erfolg

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Klage gegen Facebook-Mutter Meta eingereicht hatte, begrüßt die Entscheidung als wichtigen Meilenstein. „So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind – etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen“, erklärt Vorständin Ramona Pop. Der Rechtsstreit dauerte seit 2018, da zunächst die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen umstritten war.

Konsequenzen für Nutzer und Nicht-Nutzer

Für aktive Facebook-Nutzer ändert sich zunächst wenig, da das Gericht keine Verpflichtung zur Löschung bereits hochgeladener Daten aussprach. Allerdings muss der Konzern die beanstandete Praxis nun unterlassen. Personen ohne Facebook-Profil können sich bei Anfragen an das Unternehmen auf das Urteil berufen, um zu prüfen, ob ihre Daten gespeichert wurden – auch wenn die Entscheidung vom 2. Dezember 2025 noch nicht rechtskräftig ist.

Signalwirkung für die gesamte Branche

Obwohl das Urteil sich formal nur auf Facebook bezieht, geht davon nach Einschätzung des vzbv eine deutliche Signalwirkung aus. Viele andere soziale Netzwerke nutzen ähnliche Funktionen zur Kontaktfindung, die nun ebenfalls auf dem Prüfstand stehen könnten. Die Entscheidung stärkt damit grundsätzlich den Datenschutz von Menschen, die soziale Medien nicht aktiv nutzen.

Klare Grenzen für personalisierte Werbung

In dem gleichen Verfahren adressierte das Gericht auch andere Datenschutzprobleme bei Facebook. Es stellte klar, dass Meta Aktivitäten seiner Nutzer nicht ohne deren Einwilligung zur Schaltung personalisierter Werbung auswerten darf. „Alleine um speziell auf einzelne Nutzer zugeschnittene Werbung zu platzieren, sei eine umfassende Datennutzung nicht gerechtfertigt“, so die Richter. Sie betonten, dass Nutzer Facebook primär für soziale Interaktion und nicht zum Ansehen von Werbung nutzen.

Das Berliner Urteil markiert damit einen wichtigen Schritt zur Stärkung der informationellen Selbstbestimmung in der digitalen Welt und setzt klare rechtliche Grenzen für die Datensammelpraktiken großer Tech-Konzerne.

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