RBB missachtet seit Jahren Brandenburg-Pflichten im Staatsvertrag
Seit nunmehr zwei Jahren ist der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vertraglich verpflichtet, täglich 60 Minuten Programm speziell für Brandenburg auszustrahlen. Tatsächlich sendet der öffentlich-rechtliche Sender jedoch nur die Hälfte dieser Zeit – lediglich 30 Minuten. Aktuelle Pläne des RBB, diese Situation zu ändern, werden als wenig ambitioniert kritisiert.
Staatsvertragliche Verpflichtungen werden nicht erfüllt
Laut dem seit Anfang 2024 geltenden RBB-Staatsvertrag muss das Fernsehprogramm täglich für insgesamt 60 Minuten für Berlin und Brandenburg auseinandergeschaltet werden. Diese Pflicht erfüllt der Sender bis heute nicht. Zusätzlich sieht der Vertrag vor, dass für beide Bundesländer jeweils ein eigener Programmverantwortlicher benannt wird – auch diese Bestimmung wurde bisher nicht umgesetzt.
Verfassungsgerichtsklage scheiterte krachend
Die RBB-Spitze um Intendantin Ulrike Demmer hatte die vertraglichen Vorgaben bislang abgelehnt und argumentierte, diese würden die aktuellen Sparanstrengungen der ARD-Anstalt unterlaufen. Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe versuchte der Sender, die Regelung als unzulässigen Eingriff in seine Programmfreiheit kippen zu lassen. Diese Klage scheiterte jedoch im Spätsommer 2025 deutlich, weshalb insbesondere die Brandenburger Staatskanzlei nun auf vollständige Umsetzung drängt.
Michael Schlick, stellvertretender Sprecher der Brandenburger Landesregierung, betonte gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur: „Die Landesregierung erwartet, dass der RBB die im RBB-Staatsvertrag festgeschriebene regionale Auseinanderschaltung von mindestens 60 Minuten des täglichen Gesamtprogramms zur gesonderten Darstellung Berlins und Brandenburgs umsetzt.“
Eigene redaktionelle Leitung für Brandenburg gefordert
Die Brandenburger Staatskanzlei besteht zudem auf der Installation eines eigenen Leiters für das Brandenburger Landesprogramm. Schlick begründete dies mit den besonderen Anforderungen: „Die Leiterin/der Leiter für das Landesprogramm ist wegen der besonderen Anforderungen erforderlich, die an die regionale Berichterstattung in einem Flächenland mit 14 Landkreisen, vier kreisfreien Städten, einer Vielzahl von Regionalkorrespondenten sowie der Regionalstudios und -büros gestellt werden.“
Unterschiedliche Positionen zwischen Berlin und Brandenburg
Während Brandenburg auf strikter Umsetzung besteht, zeigt sich die Berliner Senatskanzlei deutlich entspannter. Medienreferent Stefan Förster erklärte, man stehe im Austausch mit der Brandenburger Staatskanzlei über eine mögliche Novellierung des erst 2025 in Kraft getretenen RBB-Staatsvertrags. Dabei sei auch eine Anpassung bei den Leitungen der Landessenderangebote im Gespräch.
Die Berliner Position ist klar: Für die Hauptstadt braucht es neben der etablierten „Abendschau“ keine weiteren 30 Minuten Berlin-Programm – ebenso wenig wie einen zusätzlichen Programmkommissar. Doch die unterschiedlichen Positionen beider Länder müssen in einem gemeinsamen Fernsehprogramm gemeinschaftlich gelöst werden.
RBB plant Verlängerung von „RBB aktuell“
RBB-Sprecher Justus Demmer kündigte an, dass der Sender aktuell in der abschließenden redaktionellen und finanziellen Prüfung von Modellen für die Auseinanderschaltung sei. Die Entscheidung soll im März fallen, wobei auch das künftige Fernsehprogramm vorgestellt werden würde.
Die von der RBB-Spitze favorisierte Lösung sieht vor:
- „Abendschau“ und „Brandenburg aktuell“ laufen wie gehabt von 19.30 bis 20.00 Uhr
- „RBB aktuell“ wird von 21.45 bis 22.15 Uhr auf 30 Minuten verlängert
Staatsferne des Rundfunks als Argument
Die Reaktionen beider Landesregierungen fallen unter dieser Perspektive generös aus. Schlick betonte: „Im Hinblick auf die Staatsferne des Rundfunks nimmt die Landesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl, den Inhalt sowie die Gestaltung der Programme und bewertet diese auch nicht. Es gilt die Programmautonomie des RBB.“
Medienreferent Stefan Förster von der Berliner Senatskanzlei pflichtete bei: Zu programmlichen Fragen nehme die Senatskanzlei wegen der Staatsferne des Rundfunks keine Stellung. „Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Angebote setzt der RBB in eigener Verantwortung“, heißt es auch aus Potsdam.
Dennoch bleibt die grundsätzliche Frage bestehen: Wann wird der RBB seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Brandenburg endlich vollständig nachkommen?



