Brandenburg: 7.200 Vorsorgedokumente 2025 zentral registriert
7.200 Vorsorgedokumente in Brandenburg 2025

Vorsorge für das Alter: Brandenburg verzeichnet stabile Nutzung von Vorsorgedokumenten

Im vergangenen Jahr sind in Brandenburg rund 7.200 Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zentral erfasst worden. Das teilte das Sozialministerium auf eine Anfrage der BSW-Landtagsfraktion mit. Insgesamt wurden zwischen 2017 und 2025 im Zentralen Vorsorgeregister für das Land Brandenburg 67.385 solcher Dokumente registriert.

Sozialminister René Wilke (SPD) erklärte, dass pro Jahr zwischen rund 6.400 und 8.600 neue Einträge gezählt werden. Dies zeige eine stabile Nutzung des Registers. Allerdings gebe es nur in begrenztem Umfang belastbare Erkenntnisse zur tatsächlichen Verbreitung von Vorsorgedokumenten, da diese jederzeit und ohne besondere Formvorgaben erstellt werden könnten.

Forderung nach mehr Beratungsstrukturen

Der BSW-Abgeordnete Andreas Kutsche forderte, es müsse genügend Informations- und Beratungsstrukturen geben, damit fehlende Vorsorge nicht die Betroffenen und ihre Familien belaste. Der Minister entgegnete, dass es ausreichend Informationsangebote sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten sowie digital gebe.

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Die zentrale Erfassung von Vorsorgedokumenten im Zentralen Vorsorgeregister dient dazu, im Ernstfall schnell auf die Wünsche und Verfügungen der Betroffenen zugreifen zu können. Dies erleichtert Angehörigen und Betreuern die Entscheidungsfindung und stellt sicher, dass der Wille des Einzelnen respektiert wird.

Experten empfehlen, frühzeitig Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu erstellen, um für mögliche Krankheits- oder Altersfälle gewappnet zu sein. Die Dokumente können jederzeit aktualisiert oder widerrufen werden.

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