April 2026 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher und Beschäftigte
Der Frühlingsmonat April steht nicht nur für Ostern und besseres Wetter, sondern bringt auch eine Vielzahl gesetzlicher und tariflicher Änderungen mit sich. Von finanziellen Verbesserungen für Beschäftigte bis hin zu neuen Verbraucherregelungen – hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Mehr Geld für Tarifbeschäftigte der Länder
Rund 925.000 Tarifbeschäftigte in den Bundesländern erhalten ab dem 1. April 2026 eine Gehaltserhöhung. Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern steigen die Löhne um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Diese Regelung gilt in 15 von 16 Bundesländern, lediglich Hessen verhandelte separat. Die nächste Tariferhöhung ist für den 1. März 2027 vorgesehen.
Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung für Raucher
Aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren haben ab dem 1. April Anspruch auf eine jährliche kostenlose Früherkennungsuntersuchung für Lungenkrebs. Die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings könnte es zunächst zu Wartezeiten kommen, da Ärzte und Radiologen spezielle Fortbildungen benötigen und letztere zusätzlich eine Genehmigung einholen müssen.
USB-C-Pflicht für Laptops in der EU
Ab dem 28. April 2026 müssen in der Europäischen Union angebotene Laptops verpflichtend mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Während diese Regelung für Kleingeräte wie Smartphones bereits seit Ende 2024 gilt, hatten Hersteller für Laptops eine längere Übergangsfrist. Selbst Geräte, die mehr als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss zumindest als zusätzliche Buchse anbieten.
Bundesweites Lachgas-Verbot für Minderjährige
Ab dem 12. April 2026 ist der Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige bundesweit verboten. Zudem werden der Online-Handel mit Lachgas und der Verkauf an Automaten generell untersagt. Der Konsum von Lachgas birgt besonders für Jugendliche erhebliche Gesundheitsrisiken, die von Bewusstlosigkeit bis hin zu dauerhaften Nervenschäden reichen können. Gleichzeitig verschärfen sich die Regeln für die als K.-o.-Tropfen bekannten Substanzen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).
Förderprogramm für E-Auto-Ladestellen
Das Bundesverkehrsministerium startet ein neues Förderprogramm für die Installation von E-Auto-Ladestellen in Mehrfamilienhäusern. Mit einem Budget von 500 Millionen Euro sollen Wallboxen, Netzanschlüsse und weitere technische Ausrüstungen finanziert werden. Anträge können ab dem 15. April 2026 über ein spezielles Förderportal gestellt werden. Die Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt richten sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Wohnungsunternehmen, private Vermieter sowie Wohnungsbaugesellschaften.
Weitere wichtige Änderungen im April
- „Miles & More“-Kreditkarte: Die bisherige Karte der Deutschen Kreditbank (DKB) verliert spätestens am 30. April ihre Gültigkeit. Kunden müssen auf die neue Karte der Deutschen Bank wechseln, was einen neuen Antrag mit Bonitätsprüfung erfordert.
- Pyrotechnik in der Schweiz: Ab dem 1. April ist das Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen in der Schweiz verboten. Diese Maßnahme folgt der Brandkatastrophe von Crans-Montana, bei der 41 Menschen ums Leben kamen.
- Warnhinweise in Österreich: Händler müssen ab dem 1. April Kunden 60 Tage lang informieren, wenn die Füllmenge eines Produkts bei gleicher Packungsgröße reduziert wurde, ohne dass der Preis entsprechend gesenkt wurde. Verstöße können mit Strafen bis zu 15.000 Euro geahndet werden.
- Elektronisches Einreisesystem: Die Übergangsphase für das EU-Grenzsystem endet. Nicht-EU-Bürger müssen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder bereitstellen, während der traditionelle Passstempel entfällt.
- Verbesserungen für Hebammen: Hebammen erhalten bei Geburten in Krankenhäusern künftig Zuschläge für die 1:1-Betreuung, auch wenn Gebärende erst kurz vor der Entbindung erscheinen. Zudem entfällt die bisher erforderliche Unterschrift für die Abrechnung telefonischer Beratungen.



