Tausende Kinder von Bürgergeld-Sanktionen betroffen - Grüne fordern Schutz für Familien
Berlin - Wenn Eltern das Bürgergeld gekürzt wird, sind häufig auch die Kinder betroffen. Die Grünen halten diese Praxis für gefährlich und haben einen konkreten Vorschlag vorgelegt, um Familien zu schützen.
Zahl der betroffenen Kinder steigt deutlich an
Im Jahresdurchschnitt 2024 waren fast 16.800 Minderjährige von Sanktionen beim Bürgergeld betroffen. Das teilte das Arbeitsministerium auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion mit. Ein Jahr zuvor lag diese Zahl noch um fast 5.400 Kinder niedriger, was einen deutlichen Anstieg bedeutet.
Die Sanktionen trafen insgesamt 8.300 Haushalte mit minderjährigen Kindern, darunter 3.700 Alleinerziehende. Durchschnittlich wurde das Bürgergeld um 63 Euro gekürzt - etwas stärker als im Vorjahr. Diese Kürzungen betreffen Familien, bei denen Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse vorlagen.
Grüne warnen vor Verschärfung der Kinderarmut
Die Grünen sehen geplante Verschärfungen bei der Grundsicherung äußerst kritisch. „Wenn Familien sanktioniert werden, tragen Kinder die Konsequenzen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für die Situation ihrer Eltern tragen“, sagte Fraktionsvize Misbah Khan. Sie warnte, die geplanten Maßnahmen könnten zum „Brandbeschleuniger für Kinderarmut“ werden.
Der Grünen-Abgeordnete Timon Dzienus verwies auf die aktuelle Situation: „Schon heute ist jede dritte Person bei der Tafel minderjährig. Mit der neuen Grundsicherung werden noch mehr Kinder und Jugendliche von den unmenschlichen Sanktionen getroffen werden.“ Die Grünen fordern daher, dass Haushalte mit Kindern grundsätzlich von Sanktionen ausgenommen werden.
Arbeitsministerium sieht ausreichenden Schutz
Das Arbeitsministerium entgegnete, Kinder und Jugendliche seien bei Sanktionen eines Elternteils „umfassend geschützt“. Die Kürzungen beträfen nur den Regelbedarf der Person, die sich nicht an die Regeln halte. Das Geld für die Kinder und eventuelle weitere Familienmitglieder werde vollständig gezahlt. Außerdem gebe es Ausnahmen für besondere Härtefälle.
Geplante Reform der Grundsicherung
Der Bundestag diskutiert derzeit eine von Union und SPD vorgelegte Reform der Grundsicherung. Die Bundesregierung plant deutliche Verschärfungen:
- Bei zwei versäumten Terminen im Jobcenter soll die Grundsicherung für einen Monat um 30 Prozent gekürzt werden
- Bei drei versäumten Terminen sollen die Überweisungen ganz eingestellt werden
- Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen
- Psychisch Kranke sollen von diesen Sanktionen verschont bleiben
Die Behörden sollen den Betroffenen jedoch Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben. Bei Ablehnung von Bewerbungen oder Förderkursen würden monatlich etwa 150 Euro weniger fließen.
Weiteres Verfahren und Kritik
Die Pläne von Union und SPD werden aktuell in den Ausschüssen des Parlaments diskutiert. Experten aus Jobcentern, von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern werden angehört, darunter auch ein Bürgergeld-Bezieher. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Sozialverbände fordern deutliche Entschärfungen der geplanten Maßnahmen.
Im Ausschuss könnte der Gesetzentwurf nach den Anhörungen noch verändert werden. Die Diskussion über den richtigen Umgang mit Sanktionen und den Schutz von Kindern in Bürgergeld-Haushalten bleibt damit weiterhin kontrovers und politisch brisant.



