Ratten im Keller: Ein Albtraum für Mieter
Ratten und Mäuse im Keller eines Mietshauses sind für viele Bewohner ein echter Albtraum. Die Nagetiere können nicht nur im Freien, sondern auch in den Kellerräumen von Wohngebäuden auftauchen und erhebliche Probleme verursachen. Was können Mieter tun, wenn sich diese ungebetenen Gäste einnisten? Bei einem Befall ist schnelles und entschlossenes Handeln unerlässlich.
Vermieter informieren und Frist setzen
Anja Franz vom Münchner Mieterverein betont: „Bei Ungezieferbefall muss natürlich als Erstes der Vermieter informiert und aufgefordert werden, einen Kammerjäger zu beauftragen.“ Wichtig ist dabei, eine angemessene Frist zu setzen – maximal zwei Wochen – innerhalb derer der Vermieter tätig werden sollte. Bleibt der Vermieter untätig, haben Mieter das Recht, selbst aktiv zu werden. Die Kosten für die Schädlingsbekämpfung können dann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, erklärt Franz. Daher sollte der Vermieter vorab darüber informiert werden, dass bei Untätigkeit eigenständig gehandelt wird.
Wann ist der Vermieter zuständig?
„Bei solchen Beeinträchtigungen ist auf jeden Fall der Vermieter verpflichtet zu handeln – natürlich nur, wenn die Mieter nicht selbst für den Ratten- oder Mäusebefall verantwortlich sind“, so die Expertin. Mieter, die beispielsweise Essen im Keller oder auf dem Balkon lagern, könnten selbst für den Befall verantwortlich gemacht werden. Wer jedoch sorgfältig mit Lebensmitteln umgeht und trotzdem betroffen ist, kann auf die Unterstützung des Vermieters bestehen. Sorgfalt im Umgang mit Lebensmitteln ist entscheidend, denn Unachtsamkeit kann teuer werden, wenn der Vermieter nicht zuständig ist.
Gesundheitliche Risiken und schnelles Handeln
Ratten und Mäuse sind nicht nur ein Ärgernis, sondern stellen auch ernsthafte gesundheitliche Risiken dar. Sie können Krankheiten übertragen und hygienische Probleme verursachen. Mieter sollten daher rasch handeln, um die Situation unter Kontrolle zu bringen und weitere Schäden zu vermeiden. Wer sich an die Regeln hält und den Vermieter rechtzeitig informiert, hat gute Chancen, effektiv gegen die ungebetenen Hausbewohner vorzugehen.



