Angeln ohne Erlaubnis in Rostock: Hohe Strafen drohen
Angeln ohne Erlaubnis in Rostock: Hohe Strafen

Die Temperaturen steigen, das Wetter wird schöner – da kommt bei vielen der Wunsch auf, einfach mal ein wenig zu angeln. Besonders der Rostocker Stadthafen scheint verlockend: Ein paar Heringe fangen, entspannen und vielleicht sogar die eigene Küche bereichern? Doch wer diesen Gedanken hegt, sollte sich vorab genau informieren, wo das Angeln erlaubt ist und wo nicht.

Angeln im Stadthafen: Erlaubt, aber nur mit gültigen Papieren

Laut der Hansestadt Rostock ist das Angeln in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen des Stadthafens grundsätzlich gestattet – jedoch nur unter der Voraussetzung, dass Angler einen gültigen Fischereischein und eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Dies gilt ebenso für die Ostseeküste. Die Stadt betont, dass das Angeln „uneingeschränkt unter dem Aspekt der gegenseitigen Rücksichtnahme“ möglich sei, solange die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Informationsquellen für Angelverbotszonen

Um sicherzugehen, dass man nicht in einer Verbotszone angelt, empfiehlt es sich, die Geoportseite der Stadt Rostock zu konsultieren. Dort sind alle Angelverbotszonen genau verzeichnet. Zusätzlich bietet das Portal Fiskado umfassende Informationen zu Gewässern in Rostock und ganz Mecklenburg-Vorpommern – sowohl zu erlaubten als auch zu verbotenen Angelplätzen.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Regelmäßige Kontrollen im Stadthafen

Wer denkt, er könne ungestraft in Verbotszonen angeln, irrt sich gewaltig. Im Bereich des Rostocker Stadthafens finden regelmäßige Kontrollen statt, die während der Heringssaison noch intensiviert werden. Die Kontrollen erstrecken sich über den gesamten Tagesverlauf und werden sowohl zu Wasser als auch an Land durchgeführt.

Zuständig für die Überwachung sind mehrere Behörden und Personen: die Fischereiaufsicht beziehungsweise die obere Fischereibehörde, die ehrenamtliche Fischereiaufsicht, die Hafenvögte sowie die Wasserschutzpolizei. Jeder festgestellte Verstoß wird konsequent verfolgt und geahndet.

Hohe Strafen für Schwarzangler

Die Strafen für Angeln ohne Erlaubnis können richtig teuer werden. Wer beispielsweise im Rostocker Stadthafen ohne eine von der Stadt ausgestellte Fischereierlaubnis fischt, macht sich nach Paragraf 293 Strafgesetzbuch der Fischwilderei verdächtig. Das Landesamt für Fischerei leitet die Verfahren an die Staatsanwaltschaft Rostock weiter. Wird das Strafverfahren gemäß Paragraf 153a StPO eingestellt, folgt in der Regel ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Der Bußgeldkatalog sieht in solchen Fällen eine Strafe von 200 Euro vor.

Für eine Portion Fisch ist das ein ganz schön teurer Spaß – und zur Entspannung trägt ein solches Verfahren sicherlich nicht bei.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration