Die Sonne lockt die Menschen ins Freie – und für Gastronomen wird der Kaffee im Freisitz zur Kostenfrage. In Sachsen-Anhalt unterscheiden sich die Gebühren für Außengastronomie enorm, wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) Sachsen-Anhalt mitteilte. Für einen Musterbetrieb mit 25 Quadratmetern Fläche in bester Innenstadtlage während der Hauptsaison von Mai bis September werden in Wernigerode 1.163 Euro fällig – der Spitzenwert im Land.
Große Unterschiede zwischen den Städten
In Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Eisleben erheben die Kommunen gar keine Terrassengebühr. In Zeitz und Schönebeck liegen die Kosten bei etwas mehr als 50 Euro für die gesamte Hauptsaison. Deutlich teurer ist es in Lutherstadt Wittenberg mit 750 Euro, in Quedlinburg mit 625 Euro sowie in Halberstadt und Stendal mit jeweils 500 Euro. Auch zwischen den beiden Großstädten des Landes klafft eine Lücke: Während in Halle für denselben Musterbetrieb 700 Euro anfallen, sind es in Magdeburg lediglich 183,75 Euro.
Steuerzahlerbund fordert Verzicht
Der Bund der Steuerzahler rät den Kommunen, die Sondernutzungsgebühr für Außengastronomie komplett abzuschaffen. „Die finanziellen Einbußen der Kommunen wären überschaubar, machen die Einnahmen aus der Terrassengebühr im Stadthaushalt in der Regel nicht einmal 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen aus“, betonte der Verband. Zudem könnten die Verwaltungskosten für die Gebührenerhebung entfallen. Der Landesvorsitzende des BdST Sachsen-Anhalt, Ralf Seibicke, erklärte: „Es handelt sich um einen kleinen Verzicht für die Kommunen, aber gleichzeitig um eine große Unterstützung für die Gastronomen, die jeden Tag zur Belebung der Innenstädte beitragen.“



