Verfolgungsjagd auf der A4 endet mit Straßensperre
Glauchau (Sachsen) – Nach einer wilden Verfolgungsjagd hat die Polizei einen Autoknacker per Straßensperre gestoppt. Der geklaute Wagen ist jetzt stark beschädigt. Was heißt das eigentlich für den Besitzer? BILD begab sich auf Spurensuche.
Die Vorgeschichte: 3 Uhr morgens in Blankenhain (Landkreis Weimarer Land). Ein Pole guckt sich in der Nacht auf Montag einen Audi A6 aus. Er knackt den Wagen im Wert von rund 35.000 Euro und düst los. Weil der Motor aufheult, wird der Besitzer wach und ruft die Polizei.
Polizei verfolgte Autodieb per Hubschrauber
Die Beamten lassen einen Hubschrauber steigen, der dem gestohlenen Fahrzeug über die Autobahn 4 folgt, welche der 31-Jährige mit einem Affenzahn runterbrettert. Polizisten aus Thüringen und Sachsen besprechen sich und fassen einen Plan: In einem zweispurigen Baustellen-Nadelöhr wollen sie den Polen stoppen. Dafür wird eine Straßensperre zwischen Glauchau-Ost und Hohenstein-Ernstthal eingerichtet, bestehend aus einem Streifenwagen der Polizei und einem Iveco-Brummi. Gegen 3.45 Uhr kommt es zum Showdown – der Autodieb kracht in die Sperre!
Bilanz der Sinnlos-Aktion des 31-Jährigen: Totalschaden am Polizeiwagen, starke Schäden am Audi und leichte Kratzer am Sattelzug. Eine Sprecherin der Direktion Zwickau rechnet mit rund 100.000 Euro. Nicht eingerechnet die rund zweieinhalb Stunden Arbeitszeit, die insgesamt 14 Helfer aufbringen müssen, um die Fahrzeuge zu entknäueln und die Straße zu reinigen.
Das sagt der ADAC zum kaputten Auto
Was bedeuten die Scherereien wegen des zerstörten Audis jetzt für den Besitzer? BILD hat beim ADAC nachgefragt. Ein Sprecher sagte, dass Betroffene „Schäden zunächst der Teilkaskoversicherung melden sollten. Diese deckt den Diebstahl und im Zusammenhang mit dem Diebstahl entstandene Schäden ab.“ Der Geschädigte habe aber auch „einen Anspruch gegen denjenigen, der das Fahrzeug gestohlen hat, da dieser für den Schaden am Fahrzeug verantwortlich ist“. Über diesen Weg könnten gegebenenfalls Positionen geltend gemacht werden, welche unter Umständen nicht von der Teilkaskoversicherung übernommen würden.



