Die Deutsche Bahn verschärft ihre Maßnahmen für mehr Sauberkeit und Sicherheit an ihren Bahnhöfen. Ab dem 1. Mai tritt an zwei bedeutenden Berliner Bahnhöfen ein unbefristetes Alkoholverbot in Kraft. Betroffen sind der Bahnhof Zoo und der Ostbahnhof. Der bundeseigene Konzern erhofft sich davon ein verbessertes Sicherheitsgefühl für die Reisenden und eine höhere Sauberkeit in den Bahnhofsanlagen.
Hausverweise und Strafanzeigen bei Verstößen
Bei Zuwiderhandlungen drohen den Betroffenen Hausverweise und Hausverbote. Wie aus einer internen Mitteilung für die Mitarbeiter hervorgeht, behält sich die Bahn bei wiederholten Verstößen sogar die Möglichkeit einer Strafanzeige vor. Untersagt ist nicht nur der Konsum von alkoholischen Getränken, sondern auch das Mitführen solcher Getränke in geöffneten Behältnissen. Zunächst hatte die „B.Z.“ über die neue Regelung berichtet.
Hintergrund des Verbots
Das Alkoholverbot ist Teil eines umfassenden Sonderprogramms der Deutschen Bahn, mit dem der Konzern die Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen und in Zügen nachhaltig verbessern möchte. Ob das Verbot künftig auf weitere Bahnhöfe in der Hauptstadt ausgeweitet wird, ist derzeit noch offen. Die Bahn betont, dass die Maßnahme dazu dienen soll, den Aufenthalt an den Bahnhöfen für alle Reisenden angenehmer und sicherer zu gestalten.
Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der die Deutsche Bahn verstärkt auf Sauberkeit und Sicherheit setzt. Das Sonderprogramm umfasst neben Alkoholverboten auch weitere Maßnahmen wie verstärkte Präsenz von Sicherheitskräften und Reinigungspersonal. Die Bahn hofft, durch diese Kombination die Aufenthaltsqualität an den Bahnhöfen spürbar zu erhöhen.



