Gastrobranche wehrt sich gegen Tierhaltungskennzeichnung
Die geplante Einführung eines verpflichtenden staatlichen Tierhaltungslogos für Fleisch in Restaurants und Kantinen stößt auf heftigen Widerstand der Gastrobranche. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Jana Schimke, kritisierte die Pläne scharf. Der Aufwand für die Betriebe sei enorm und die Regelung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten das falsche Signal. „Erneut muss dokumentiert und gekennzeichnet werden. Der Sinn bleibt fraglich“, sagte Schimke der Deutschen Presse-Agentur.
Sie betonte, dass Gäste vor allem wegen des Wohlfühlfaktors und des Geschmacks kämen, nicht wegen eines Schildes vor der Tür. Zudem drohe eine Einschränkung der Angebotsvielfalt, da die für die Gastronomie notwendige Flexibilität bei kurzfristigen Lieferantenwechseln oder Mischprodukten verloren ginge. Schimke forderte, dass Informationen zur Tierhaltung freiwillig bleiben müssten.
Kennzeichnungspflicht ab 2027 geplant
Die schwarz-rote Koalition will die lang geplante Pflichtkennzeichnung im Jahr 2027 einführen. Ursprünglich wurde das System 2023 von der Vorgängerkoalition aus SPD, Grünen und FDP per Gesetz beschlossen, aber mehrfach verschoben. Es umfasst fünf Kategorien von „Stall“ (gesetzliche Mindestanforderungen) bis „Bio“. Zunächst war nur frisches Schweinefleisch im Handel betroffen.
Das Bundesagrarministerium hat nun einen Entwurf vorgelegt, der das Logo auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen vorsieht. Gäste in Restaurants, Kantinen oder Imbissen sollen so eine „informierte Kaufentscheidung“ treffen können. Bisher gibt es in der Außer-Haus-Verpflegung kaum Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere.
Ausnahmen und Umsetzung
Die Kennzeichnung gilt nicht für getränkegeprägte Gastronomiebetriebe und Gaststätten ohne Schweinefleischgerichte. Das Ministerium schätzt, dass rund 100.000 Gaststätten betroffen sind. Restaurants kaufen Fleisch meist wöchentlich ein und haben oft feste Verträge mit Lieferanten. Daher sollen Angaben in Speisekarten oder Preistafeln im Schnitt einmal pro Woche aktualisiert werden.
Anders als im Supermarkt muss die Kennzeichnung nicht direkt am Produkt angebracht werden. Erleichterungen sind möglich: auf Speisekarten (gedruckt oder digital), Hinweise an der Theke oder Auskunft auf Anfrage. Bei Schweinefleischrouladen muss nur das Fleisch gekennzeichnet werden, nicht aber eingewickelter Speck oder Fleisch in Tortellini, Maultaschen oder Bolognese-Saucen.
Branchenbündnis warnt vor höheren Preisen
Gegen die Gesetzespläne hat sich ein Bündnis aus Verbänden der Systemgastronomie, Caterern, Fleischer- und Bäckerhandwerk formiert. Sie warnen vor bürokratischem Aufwand und erheblichen Zusatzkosten, die an die Verbraucher weitergegeben werden müssten. Höhere Preise in Schulen, Kitas, Mensen oder Kliniken träfen besonders Familien und Senioren. Zudem sei das Informationsbedürfnis der Verbraucher zu Tierhaltungsformen beim Außer-Haus-Verzehr gering.
In Supermärkten gibt es bereits seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung der großen Handelsketten. Die geplante Pflicht in der Gastronomie soll ab 2027 gelten.



