Bewährung für Todesfahrer: Mutter und zwei Söhne in Esslingen getötet
Bewährung für Todesfahrer nach Tod von Mutter und Söhnen

Das Amtsgericht Esslingen in Baden-Württemberg hat einen 55-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte im Oktober 2024 eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne auf einem Gehweg getötet, als er nach Überzeugung des Gerichts Gas und Bremse verwechselte.

Horror-Unfall beim Fußballtraining

Am Nachmittag des 22. Oktober 2024 war Antonella R. (†39) mit ihren Söhnen Gabriel (†6) und Alessio (†3) auf dem Weg zum Fußballtraining. An einer Ampel raste ein Audi Q3 mit fast 100 km/h auf den Gehweg und erfasste die Familie. Die drei Opfer wurden bis zu 30 Meter weit geschleudert und waren sofort tot. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrug an der Stelle 50 km/h.

Urteil mit Bewährung sorgt für Empörung

Die Richterin wandte sich in der Urteilsbegründung direkt an die Familie der Opfer: „Es gibt keine Worte, die den Schmerz über Ihren Verlust lindern können.“ Für die Hinterbliebenen war dies jedoch kein Trost. Der Witwer bezeichnete die Bewährungsstrafe als „Frechheit“: „Wir Angehörige wurden lebenslang verurteilt. Meine Frau und meine Kinder kommen nie wieder zurück.“ Die Großmutter Maria R. (63) hatte zum Prozessauftakt Fotos mit der Aufschrift „Gerechtigkeit – für unsere Kinder“ mit ins Gericht gebracht.

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Fahrfehler als Ursache

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Fahrer beim Heranfahren an eine rote Ampel Gas und Bremse verwechselte. Statt zu bremsen, beschleunigte er und lenkte auf den Gehweg. Ein technischer Defekt am Fahrzeug wurde ausgeschlossen. Auch Ablenkung durch ein Smartphone oder Alkohol- und Medikamenteneinfluss sah das Gericht nicht. Die Richterin erklärte, der Fahrer habe sich erschrocken, als sich der Verbrennungsmotor seines Hybridfahrzeugs zuschaltete. Er sei in einen Ausnahmezustand geraten und habe die „kognitive Fehlleistung“ nicht mehr korrigieren können.

Reaktionen und weiteres Vorgehen

Der Angeklagte äußerte sich nicht selbst, sein Verteidiger verlas eine persönliche Entschuldigung. Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann für mindestens drei Jahre den Führerschein abgeben und Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angehörigen haben angekündigt, Berufung einzulegen.

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