EU-Gericht stärkt Passagierrechte bei Flugverspätungen
Ein wegweisendes Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg hat die Rechte von Flugpassagieren deutlich gestärkt. Die Richter entschieden, dass Fluggesellschaften Entschädigungen zahlen müssen, wenn sie freiwillig auf verspätete Passagiere warten und dadurch nachfolgende Flüge verzögern. Dies gilt selbst dann, wenn ursprünglich außergewöhnliche Umstände wie überlastete Sicherheitskontrollen vorlagen.
Konkreter Fall aus Köln/Bonn führt zur Klärung
Ausgangspunkt der rechtlichen Auseinandersetzung war ein Vorfall im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn. Dort führte personelle Überlastung an der Sicherheitskontrolle zu ungewöhnlich langen Wartezeiten. Die bulgarische Airline European Air Charter entschied sich, auf noch nicht abgefertigte Passagiere ihres Fluges zu warten, was zu einer Verspätung von über fünf Stunden führte.
Diese Entscheidung wirkte sich kaskadenartig auf den weiteren Flugplan des Unternehmens aus. Besonders betroffen war ein Flug von Düsseldorf nach Varna in Bulgarien, der mit einer Verspätung von drei Stunden und 22 Minuten ankam. Zwei Passagiere dieses Fluges forderten daraufhin jeweils 400 Euro Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung.
Airline berief sich auf außergewöhnliche Umstände
Die Fluggesellschaft lehnte die Zahlung ab und verwies auf die außergewöhnliche Situation an der Sicherheitskontrolle in Köln/Bonn. Sie argumentierte, dass die Verspätung letztlich auf diese externe Ursache und die daraus resultierende Verzögerung des vorherigen Fluges zurückzuführen sei.
Doch die Luxemburger Richter stellten nun klar: Eine Fluggesellschaft muss zahlen, wenn ihre eigene Entscheidung die maßgebliche Ursache für die Verspätung war. Die Organisation der Flugumläufe und die Entscheidung, ob auf verspätete Passagiere gewartet wird, gehören zur normalen betrieblichen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens.
Wichtige rechtliche Abgrenzung
Das Gericht präzisierte, dass Airlines sich nur dann auf außergewöhnliche Umstände berufen können, wenn sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet wären, auf bestimmte Passagiere zu warten. Bei freiwilligen Entscheidungen entfällt dieser Schutz jedoch vollständig.
Im konkreten Fall muss nun das Landgericht Düsseldorf klären, ob European Air Charter tatsächlich aus freien Stücken auf die verspäteten Passagiere gewartet hat und ob diese Entscheidung die wesentliche Ursache für die Verspätung des Fluges nach Varna war. Dabei ist das deutsche Gericht an die rechtliche Einschätzung des EU-Gerichts gebunden.
Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die gesamte Luftfahrtbranche. Es verdeutlicht, dass Fluggesellschaften bei ihren betrieblichen Entscheidungen die Konsequenzen für nachfolgende Flüge bedenken müssen. Passagiere erhalten durch diese Klarstellung zusätzliche Rechtssicherheit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätungen.



