Gericht bestätigt Anwesenheitspflicht beim Ankern auf Berliner Rummelsburger See
Gericht bestätigt Anwesenheitspflicht beim Ankern auf Rummelsburger See

Gericht bestätigt Anwesenheitspflicht beim Ankern auf Berliner Rummelsburger See

Wer auf dem Rummelsburger See in Berlin ankert, muss weiterhin an Bord bleiben – andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass die bestehende Anwesenheitspflicht für Bootsführer außerhalb gekennzeichneter Liegestellen und genehmigter Liegeplätze aufrechterhalten wird. Damit blieb der Antrag eines Bootsführers, der die Regelung für unverhältnismäßig hält, erfolglos.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens

Der betroffene Mann besitzt nach Gerichtsangaben zwei Sportboote und wohnt zeitweise auf einem davon. Er argumentierte, dass die Anwesenheitspflicht seine persönliche Freiheit unangemessen einschränke. Das Gericht teilte diese Auffassung jedoch nicht und verwies darauf, dass die Verordnung zunächst nur für drei Jahre gilt. Nach Ablauf dieser Frist soll die Situation neu bewertet werden, was dem Gericht als ausreichende Flexibilität erschien.

Die Richter betonten, dass durch die Anwesenheitspflicht das Risiko verringert werde, dass Boote abtreiben oder es zu Havarien kommt. Gefahrenlagen könnten so frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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Gründe für die Bundesverordnung

Der Rummelsburger See ist Teil der Bundeswasserstraße „Spree-Oder-Wasserstraße“. Seit dem 1. Juni 2024 gilt dort eine Bundesverordnung, die das Ankern auf einem 35 Kilometer langen Abschnitt der Spree und das Anlegen außerhalb genehmigter Liegeplätze weitgehend verbietet. In bestimmten Bereichen wie dem Rummelsburger See, an der Insel der Jugend oder in der Müggelspree ist das Ankern zwar noch erlaubt, jedoch unter der strikten Bedingung der Anwesenheitspflicht an Bord.

Die Behörden begründen diese Regelung mit mehreren Problemen, die in der Vergangenheit aufgetreten sind. So behinderten herrenlose, auf dem See herumtreibende Fahrzeuge wiederholt den Schiffsverkehr. Zudem traten in einigen Fällen Betriebsstoffe aus, die ökologische Schäden verursachten. Ein weiteres gravierendes Problem waren Brände auf den Booten. Im November 2025 wurden bei einem Feuer auf einem Hausboot sogar zwei Menschen verletzt, was die Dringlichkeit solcher Sicherheitsmaßnahmen unterstreicht.

Die Anwesenheitspflicht soll daher nicht nur die Sicherheit auf dem Wasser gewährleisten, sondern auch Umweltschäden und Unfälle vermeiden. Die Behörden hoffen, dass durch diese Regelung die Ordnung auf dem Rummelsburger See verbessert und die Risiken für alle Nutzer minimiert werden können.

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