Kraftstoff-Lagerung im Preisboom: Was Sie bei Benzin und Diesel beachten müssen
Kraftstoff-Lagerung: Was bei Benzin und Diesel erlaubt ist

Spritpreise steigen täglich: Regeln für Transport und Lagerung von Kraftstoff

Seit der Einführung der 12-Uhr-Regel beobachten Experten einen kontinuierlichen Anstieg der Durchschnittspreise für Benzin und Diesel. Viele Autofahrer fragen sich angesichts dieser Entwicklung, ob es sinnvoll und erlaubt ist, Kraftstoffvorräte anzulegen. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben der ADAC und der Mineralölwirtschaftsverband zusammengestellt.

Transport von Kraftstoff im Privatfahrzeug

Für den Transport von Kraftstoff in Reservekanistern gelten in Deutschland klare gesetzliche Vorgaben. Pro Reservebehälter dürfen maximal 60 Liter befördert werden, wobei die Gesamtmenge je Beförderungseinheit 240 Liter nicht überschreiten darf. Der ADAC empfiehlt jedoch aus Sicherheitsgründen, nicht mehr als zehn Liter im Fahrzeug mitzuführen.

Wichtige Sicherheitshinweise: Der Kanister sollte möglichst weit von den Insassen entfernt platziert werden, idealerweise im Kofferraum. Zudem muss der Behälter dicht verschließbar, bruchsicher und speziell für Kraftstoff geeignet sein. Bei der Rückreise aus EU-Nachbarstaaten gelten besondere Regelungen: Neben dem vollen Tank dürfen zusätzlich 20 Liter im Kanister mitgeführt werden. Mengen darüber hinaus müssen nachträglich versteuert werden und können mit Bußgeldern belegt sein.

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Lagerung von Kraftstoff in Privatgaragen

Bei der Lagerung von Kraftstoff zu Hause muss zwischen Benzin und Diesel unterschieden werden. Die bayerische Garagenverordnung dient hier als Orientierung: In Kleingaragen dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und maximal 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden. Für Mittel- und Großgaragen gelten strengere Bestimmungen, die nur unerhebliche Mengen brennbarer Stoffe außerhalb von Fahrzeugen erlauben.

Der Grund für die unterschiedlichen Mengenbegrenzungen liegt in den chemischen Eigenschaften: Diesel ist weniger leicht entzündlich und daher als weniger gefährlich eingestuft als Benzin. Dennoch warnt der ADAC eindringlich vor den Risiken der privaten Kraftstofflagerung. Die enthaltenen Dämpfe können leicht entweichen und sich entzünden, was lebensgefährliche Situationen verursachen kann.

Haltbarkeit und geeignete Behälter

Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer des Mineralölwirtschaftsverbands, erklärt zur Haltbarkeit von Kraftstoffen: „Für Benzin, Diesel und Heizöl existiert kein festes Mindesthaltbarkeitsdatum. Bei korrekter Lagerung – fest verschlossen, kühl und dunkel – können diese viele Monate oder sogar Jahre überdauern.“ Allerdings gibt es wichtige Unterschiede zwischen Sommer- und Winterkraftstoffen: Winter-Benzin mit seinem höheren Dampfdruck kann bei wärmeren Temperaturen zu Startproblemen führen.

Bei der Auswahl der Behälter ist besondere Sorgfalt geboten. Kunststoffkanister müssen über eine spezielle RKK-Zulassung verfügen, da herkömmliche Kunststoffe sich durch Benzin auflösen können. Nach etwa zehn Jahren sollten Kunststoffbehälter ausgetauscht werden, da das Material mit der Zeit nachlässt. Metallkanister sind regelmäßig auf Roststellen zu überprüfen. Besondere Vorsicht ist bei Kunststoffbehältern geboten, da diese nicht vollständig luftdicht sind und Kraftstoffdämpfe entweichen können.

Die Experten betonen abschließend, dass neben den rechtlichen Vorgaben vor allem Sicherheitsaspekte im Vordergrund stehen sollten. Die Lagerung von Kraftstoffen in Privaträumen birgt stets Risiken, die sorgfältig abgewogen werden müssen.

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