Lufthansa-Streik: Kabinenpersonal legt Flugbetrieb lahm – Passagiere müssen sich auf massive Ausfälle einstellen
Zum Ende der Osterferien steht für viele Urlauberinnen und Urlauber eine unerwartete Planänderung an: Die Kabinenbeschäftigten der Lufthansa haben für diesen Freitag zu einem Streik aufgerufen, was zu erheblichen Flugausfällen führen wird. Betroffen sind alle Abflüge von Lufthansa und Lufthansa Cityline von den Drehkreuzen Frankfurt am Main und München sowie sieben weiteren deutschen Flughäfen, wie die Gewerkschaft Ufo mitteilte. Die Lufthansa rät Passagieren dringend, vor der Anreise zum Flughafen den aktuellen Flugstatus zu überprüfen. Betroffene Passagiere sollen aktiv per E-Mail über Annullierungen und Umbuchungen informiert werden. Die Airline plant, möglichst viele Flüge durch andere Airlines der Lufthansa-Gruppe oder Partner-Fluggesellschaften durchführen zu lassen.
Rechte der Passagiere bei streikbedingten Flugausfällen
Passagiere, die Tickets für den Streiktag am 10. April gebucht haben, können diese online im Help Center der Lufthansa umbuchen oder erstatten lassen. Bei Buchungen über ein Reisebüro sollte man sich direkt dorthin wenden. Doch was geschieht, wenn man trotz Streik die Beförderung in Anspruch nehmen möchte und der Flug gestrichen wird? Gemäß der EU-Verordnung für Fluggastrechte gelten auch bei streikbedingten Ausfällen klare Rechte.
Recht auf Ersatzbeförderung: Bei Flugausfällen oder absehbaren, großen Verspätungen von mehr als fünf Stunden haben Passagiere ein Recht auf Ersatzbeförderung. Die Fluggesellschaft muss diese schnellstmöglich organisieren und auch Flüge von Wettbewerbern prüfen. Lufthansa bucht betroffene Passagiere in der Regel automatisch und kostenlos auf einen anderen Flug um. Bei innerdeutschen Verbindungen kann auch die Umwandlung in eine Bahnfahrkarte über den »Good for train«-Service eine Option sein. Wird binnen zumutbarer Zeit keine Ersatzbeförderung angeboten, dürfen Reisende unter bestimmten Voraussetzungen selbst aktiv werden und einen alternativen Flug buchen, dessen Kosten sie dann von der Lufthansa zurückfordern können.
Recht auf Verpflegung und Hotelzimmer: Wenn Passagiere aufgrund von Flugausfällen am Airport festsitzen oder eine Nacht länger im Reiseland bleiben müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für Getränke, Essen und notwendige Hotelübernachtungen aufzukommen. Pauschalreisende sollten sich in solchen Fällen an ihren Reiseveranstalter wenden, der diese Leistungen organisieren muss.
Recht auf Entschädigung: Bei kurzfristigen Flugausfällen können betroffene Passagiere Entschädigungen in Höhe von 250 bis 600 Euro erhalten, abhängig von der Länge des Fluges. Dies gilt auch bei streikbedingten größeren Verspätungen am Ziel oder bei Ersatzflügen, die mindestens eine Stunde früher als geplant abheben. Es ist wichtig zu beachten, dass Streiks vom eigenen Personal laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände gelten, mit denen sich die Airline von Entschädigungsforderungen freimachen kann, da sie in ihrem Einflussbereich liegen. Bei Streiks von Fluglotsen hingegen gelten andere Regelungen.
Passagiere sollten ihre Rechte kennen und im Falle von Flugausfällen oder Verspätungen proaktiv handeln, um Ansprüche auf Entschädigung, Ersatzbeförderung oder Hotelkosten geltend zu machen. Die Lufthansa bietet Unterstützung über ihr Help Center an, und bei Unsicherheiten kann die Beratung durch Verbraucherschutzorganisationen hilfreich sein.



