Lufthansa-Streik zu Ostern: Kabinenpersonal legt Flüge lahm - Rechte der Passagiere
Lufthansa-Streik zu Ostern: Kabinenpersonal legt Flüge lahm

Lufthansa-Streik legt Osterrückreiseverkehr lahm

In der heißen Phase der Osterferien drohen bei Deutschlands größter Fluggesellschaft massive Flugausfälle. Das Kabinenpersonal der Lufthansa und Lufthansa Cityline wurde für Freitag, den 10. April 2026, zum Streik aufgerufen. Die Gewerkschaft Ufo kündigte an, dass alle Abflüge von den Drehkreuzen Frankfurt und München sowie von sieben weiteren deutschen Flughäfen bestreikt werden. Dies trifft den Rückreiseverkehr der Osterferien besonders hart.

Betroffene Passagiere müssen Flugstatus prüfen

Die Lufthansa rät allen Reisenden dringend, vor der Fahrt zum Flughafen den aktuellen Flugstatus zu überprüfen. Passagiere, die über ein Reisebüro gebucht haben, sollten sich direkt an ihren Veranstalter wenden. Die Airline kündigte an, betroffene Kunden aktiv per E-Mail über Annullierungen und Umbuchungsmöglichkeiten zu informieren. Gleichzeitig bemüht sich das Unternehmen, möglichst viele Flüge durch andere Airlines der Lufthansa-Gruppe oder Partner-Fluggesellschaften durchführen zu lassen.

Drei wichtige Rechte bei streikbedingten Flugausfällen

Für Passagiere, deren Flüge am Streiktag ausfallen, gelten laut EU-Fluggastrechteverordnung klare Ansprüche:

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram
  1. Recht auf Ersatzbeförderung: Airlines müssen bei Flugausfällen oder absehbaren Verspätungen von mehr als fünf Stunden schnellstmöglich eine alternative Beförderung organisieren. Lufthansa bietet automatische Umbuchungen auf andere Flüge an. Bei innerdeutschen Strecken besteht zudem die Möglichkeit, über den „Good for train“-Service auf Bahntickets umzusteigen. Falls keine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten wird, dürfen Reisende selbst aktiv werden und die Kosten später zurückfordern.
  2. Recht auf Verpflegung und Hotelübernachtung: Bei mehrmonatigen Wartezeiten oder notwendigen Übernachtungen muss die Fluggesellschaft für angemessene Verpflegung und Hotelunterkünfte aufkommen. Pauschalreisende wenden sich hierfür an ihren Reiseveranstalter.
  3. Recht auf finanzielle Entschädigung: Bei kurzfristigen Flugausfällen können Passagieren Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zustehen, abhängig von der Flugstrecke. Dies gilt auch bei größeren Verspätungen am Zielort oder bei Ersatzflügen, die deutlich früher starten.

Streiks als regulärer Einflussbereich der Airlines

Entscheidend ist die rechtliche Einordnung: Streiks des eigenen Personals gelten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht als außergewöhnliche Umstände. Da diese Arbeitsniederlegungen im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen, können sich Airlines nicht von Entschädigungsforderungen freimachen. Im Gegensatz dazu gelten externe Streiks, etwa von Fluglotsen, als außergewöhnliche Umstände.

Passagiere mit Tickets für den 10. April können diese im Help Center der Lufthansa online umbuchen oder sich erstatten lassen. Die Airline betont jedoch, dass bei einer Stornierung die eigenständige Organisation der Weiterreise notwendig wird. Reisende sollten daher sorgfältig abwägen, ob sie auf Ersatzbeförderung hoffen oder lieber auf sicherere Alternativen umsteigen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration