Ein Nachtzug ohne Schlafwagen? Undenkbar, oder? Doch die Realität sieht anders aus. Beispielsweise beim Nachtzug von Berlin nach Warschau, der seit dem Fahrplanwechsel 2025/2026 eingesetzt wird. Der Zug fährt von der deutschen Hauptstadt nach Przemyśl und Chełm über Krakau bis in die polnische Hauptstadt.
„Der Zug führt keine Schlaf- oder Liegewagen mit sich, sondern ausschließlich Sitzwagen der zweiten Klasse. Laut einer Antwort des polnischen Ministeriums für Infrastruktur an den Sejm-Abgeordneten Maciej Konieczny (Razem) soll die deutsche Seite der polnischen Bahngesellschaft PKP Intercity S.A. keine Genehmigung für den Einsatz von Schlafwagen oder Liegewagen erteilt haben“, heißt es in einer Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung.
Geldfrage? Deutschland und Polen müssen nachbessern
Antwort der schwarz-roten Bundesregierung: „Für den Einsatz von Schlaf- oder Liegewagen im Nachtzug von Berlin nach Przemyśl und Chełm über Krakau und Warschau ist dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bislang kein Genehmigungsantrag zugegangen.“
Die Zuständigkeit für die Genehmigung grenzüberschreitend verkehrender Fahrzeuge liege seit Umsetzung des 4. Eisenbahnpakets ausschließlich bei der Eisenbahnagentur der Europäischen Union (ERA), erläutert die Bundesregierung. Das Eisenbahn-Bundesamt werde durch die ERA eingebunden und prüfe anhand der vorgelegten Nachweise, ob das deutsche nationale Regelwerk erfüllt sei.
Auf die Frage der Linken, ob nach Kenntnis der Bundesregierung die DB InfraGO AG in Berlin über genügend Kapazitäten verfügt, um tagsüber zwei Schlafwagen für den genannten Nachtzug abzustellen, heißt es von der Regierungsseite: „Nach Angaben der Deutschen Bahn AG sollte eine konkrete Kapazitätsanfrage, respektive Anmeldung einer konkreten Gleisnutzung, bei der DB InfraGO AG grundsätzlich auch ein Angebot erhalten. Ob im jeweiligen Fahrplanjahr tagsüber für zwei Schlafwagen zutreffende Abstellkapazitäten im Knoten Berlin angeboten werden können, steht in Abhängigkeit von deren infrastrukturellen Anforderungen und zeitlichen Lage der avisierten Nutzung.“
Die DB InfraGO AG eruiere kontinuierlich gemeinsam mit den beteiligten Zugangsberechtigten den Bedarf an Abstellinfrastruktur. Sollte dabei der Bedarf zusätzlicher Abstellgleise erkannt werden, würden mit den Zugangsberechtigten gemeinsam Wege für den notwendigen Aus- und Neubau definiert. Ergänzung der Bundesregierung – und dies dürfte der Knackpunkt sein: „Hierbei sind insbesondere die Finanzierungmodalitäten zu klären.“
Grundsätzlich, so signalisierte die Bundesregierung guten Willen, stehe das Eisenbahn-Bundesamt für die Antragsbearbeitung zur Erlangung der Genehmigung zur Verfügung.
Für Reisende bedeutet dies: Wer abends in Berlin in den Nachtzug nach Warschau steigt, muss sich auf eine unbequeme Fahrt einstellen. Statt in einem Bett zu liegen, verbringt man die Nacht auf einem harten Sitz. Der Schlafkomfort bleibt auf der Strecke, während die Behörden sich die Zuständigkeit hin- und herschieben. Dabei wäre ein Schlafwagen technisch möglich – doch ohne Genehmigung und ohne Abstellkapazitäten bleibt es vorerst beim Sitzplatz-Desaster.



