OVG Berlin-Brandenburg gibt grünes Licht für Castor-Transporte
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine endgültige Entscheidung getroffen: Die umstrittenen Castor-Transporte aus dem rheinischen Jülich ins nordrhein-westfälische Zwischenlager Ahaus dürfen durchgeführt werden. Mit dieser Eilentscheidung, die nicht mehr anfechtbar ist, bestätigte das Gericht einen früheren Beschluss der Vorinstanz und wies den Antrag der Umweltschutzorganisation BUND ab.
Sicherheitsbedenken des BUND werden zurückgewiesen
Die Umweltorganisation BUND hatte versucht, die Transporte mit 152 Castor-Behältern zu verhindern. Ihre zentrale Begründung: Die Sicherheit der hochradioaktiven Fracht bei der Fahrt über nordrhein-westfälische Straßen sei nicht ausreichend gegen mögliche Störmaßnahmen Dritter gewährleistet. Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte einen ersten Eilantrag des BUND zurückgewiesen.
Das Oberverwaltungsgericht ging in seiner Begründung nun einen Schritt weiter. Zwar erkannte es im Gegensatz zur ersten Instanz durchaus eine Berechtigung des BUND an, gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung vorzugehen. Das Verwaltungsgericht habe das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hier zu streng ausgelegt. Inhaltlich blieb das OVG jedoch bei seiner Ablehnung: Der Antrag sei unbegründet.
Öffentliches Interesse an schneller Räumung überwiegt
In der ausführlichen Begründung betont das Gericht das überwiegende öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Lagers in Jülich. Die Genehmigung für dieses Lager sei bereits vor Jahren ausgelaufen, was eine rechtswidrige Lagerung der Brennelemente bedeute. Demgegenüber stünden die im Antrag des BUND vertretenen Interessen zurück.
Das OVG schreibt wörtlich: „Vor dem Hintergrund offener Erfolgsaussichten geht die Folgenabwägung zwischen einer weiteren rechtswidrigen Lagerung der Brennelemente in Jülich und ihrem baldigen Transport in das Behälterlager in Ahaus, in dem sie rechtskonform aufbewahrt werden können, zulasten der vom Antragsteller vertretenen Interessen aus.“
Das Gericht sieht zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigungsbehörde potenzielle Gefahren wie Drohnenangriffe unterschätzt habe. Die Forderung des BUND, die Beförderungsgenehmigung bis zu einer weiteren rechtlichen Klärung vorläufig auszusetzen, wurde damit endgültig abgelehnt.
Die Castor-Behälter mit hochradioaktivem Material können nun ihren Weg von Jülich nach Ahaus antreten. Für die Umweltorganisation bedeutet dieses Urteil eine herbe Niederlage in ihrem Kampf gegen die Atomtransporte durch dicht besiedelte Regionen Nordrhein-Westfalens.



