Falschparker in Rostock: Abschleppkosten steigen auf dreistellige Beträge
Rostock: Falschparker zahlen dreistellig fürs Abschleppen

Dreistellige Kosten für Falschparker in Rostock

Wer in Rostock falsch parkt, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen. Die Hansestadt verzeichnet regelmäßig Abschleppungen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr behindern oder sogar Rettungsdienste ausbremsen könnten. Im Durchschnitt werden täglich drei bis vier Autos abgeschleppt, was für die Halter schnell teuer wird.

Steigende Abschleppzahlen in der Hansestadt

Im vergangenen Jahr 2025 wurden in Rostock insgesamt 1339 Fahrzeuge abgeschleppt, wie Rathaussprecherin Kerstin Kanaa mitteilt. Diese Zahl zeigt einen Anstieg im Vergleich zu 2024 mit 1106 Fahrzeugen und 2023 mit 1201 Fahrzeugen. „Eine deutliche Änderung der Anzahl abgeschleppter Fahrzeuge hat es hier nicht gegeben“, erklärt Kanaa dazu. Dennoch bleibt die Abschlepppraxis ein fester Bestandteil der städtischen Verkehrsüberwachung.

Kostenstruktur: Vom Umsetzen bis zur Verwahrung

Die finanziellen Belastungen für Falschparker sind vielfältig und summieren sich schnell:

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram
  • Umsetzungskosten: Bereits das bloße Umsetzen eines Fahrzeugs auf einen geeigneten Parkplatz in Sichtweite kostet pauschal 119 Euro. Diese Gebühr fällt auch an, wenn der Halter rechtzeitig erscheint und das Abschleppen abgebrochen wird.
  • Verwahrungskosten: Wird das Fahrzeug zum Firmengelände des Abschleppunternehmens gebracht, werden 232 Euro fällig. Zusätzlich kommen tägliche Verwahrungsgebühren von 17,85 Euro pro Tag hinzu.
  • Zusätzliche Gebühren: In Einzelfällen kann eine Zulage von 101,15 Euro anfallen, wenn das Abschleppen unter erschwerten Bedingungen erfolgen musste. Außerdem erhebt die Stadt Verwaltungsgebühren und Zustellungskosten in Höhe von 45,14 Euro.

Verfahrensablauf und Informationspflichten

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Rostock ordnet Abschleppmaßnahmen an, wenn eine Gefährdung oder Behinderung im öffentlichen Verkehrsraum besteht oder absehbar ist. Die Polizei wird über jeden Abschleppvorgang informiert und erhält Angaben zum Kennzeichen sowie zum Umsetzungs- oder Verwahrort des Fahrzeugs. Halter, die ihr Auto nicht mehr finden, können sich daher entweder an die Polizei oder direkt an die ortsansässigen Abschleppunternehmen wenden.

Meldet sich der Fahrzeughalter nicht von selbst, wird er nach angemessener Zeit von der Bußgeldstelle der Stadt angeschrieben und zur Abholung aufgefordert. Für die Abholung müssen Zulassungs- und persönliche Ausweispapiere vorgelegt werden. Die Kosten werden nicht beim Abschleppunternehmen beglichen, sondern im Nachgang durch die Bußgeldstelle erhoben, betont Kanaa.

Hintergrund: Verkehrssicherheit und Ordnung

Die strikte Durchsetzung der Parkregeln dient vor allem der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Falschparker behindern regelmäßig die Müllabfuhr, Busse des öffentlichen Nahverkehrs und im schlimmsten Fall sogar Rettungsdienste. Die Abschleppmaßnahmen sollen solche Situationen vermeiden und gleichzeitig ein abschreckendes Signal an Verkehrsteilnehmer senden. Die dreistelligen Kosten unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Verstöße und sollen zur Einhaltung der Verkehrsordnung beitragen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration