13 Stunden Verspätung: Ryanair-Boeing in Linz gepfändet? Kuckuck an Bord!
Ryanair-Boeing in Linz gepfändet? Kuckuck an Bord!

13 Stunden Verspätung: Ryanair-Boeing in Linz gepfändet? Kuckuck an Bord!

Eine österreichische Urlauberin aus Asten im Bezirk Linz-Land wollte im Juli 2024 mit Ryanair nach Mallorca fliegen. Ihr Flug von Linz nach Palma de Mallorca erlitt jedoch eine massive Verspätung von rund 13 Stunden. Die Passagierin trat daraufhin von diesem Flug zurück und wählte eine alternative Verbindung, die mit 105,20 Euro Mehrkosten verbunden war.

Rechtliche Schritte nach verweigerter Entschädigung

Nach ihrem Urlaub erstattete Ryanair der Frau zwar den ursprünglichen Ticketpreis zurück, doch die gesetzlich vorgesehene Entschädigung von 250 Euro sowie die zusätzlichen Kosten für den Ersatzflug blieben aus. Insgesamt forderte die Passagierin somit 392,87 Euro von der Billigfluggesellschaft. Da Ryanair die Zahlung verweigerte, schaltete die Urlauberin ihren Rechtsanwalt ein.

Der Anwalt erwirkte beim Bezirksgericht Traun einen sogenannten Exekutionsbescheid, der im österreichischen Volksmund auch als Kuckuck bezeichnet wird. Dieser Bescheid ermöglicht die zwangsweise Durchsetzung von Forderungen.

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Dramatische Szene am Linzer Flughafen

Am Montag betraten ein Flughafenmitarbeiter, der Rechtsanwalt Georg Wageneder und ein Gerichtsvollzieher eine auf dem Vorfeld des Linzer Flughafens parkende Boeing 737 von Ryanair. Sie forderten vom Piloten die ausstehende Summe von 392,87 Euro. Da auf Ryanair-Flügen ausschließlich bargeldlos gezahlt wird, gab es keine Bordkasse, die gepfändet werden konnte.

Rechtsanwalt Wageneder berichtete der Kronenzeitung: „Dann hat sogar der Pilot angeboten, den geforderten Betrag zu bezahlen. Aber der wollte nur mit Karte zahlen und das akzeptierte der Exekutor nicht.“ Infolgedessen wurde der Kuckuck in der Maschine hinterlegt, was symbolisch die Pfändung des Flugzeugs darstellt.

Mögliche Konsequenzen und Ryanairs Reaktion

Ryanair hat nun eine Frist, um auf die Pfändung zu reagieren. Im schlimmsten Fall könnte das Flugzeug eingezogen und sogar versteigert werden, um die offene Forderung zu begleichen. Die irische Billigfluggesellschaft reagierte jedoch umgehend auf Medienanfragen und bestritt die Vorfälle vehement.

Ein Ryanair-Sprecher erklärte: „Das ist nicht wahr. Keines unserer Flugzeuge wurde beschlagnahmt. Alle Berichte, die etwas anderes behaupten, sind sachlich falsch.“ Damit stellt die Airline die Glaubwürdigkeit der Schilderungen in Frage und weist die Vorwürfe zurück.

Hintergrund: Passagierrechte bei Flugverspätungen

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht bei erheblichen Verspätungen Entschädigungen für Passagiere vor. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden können je nach Streckenlänge bis zu 600 Euro fällig werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine innereuropäische Strecke, bei der 250 Euro als Standardentschädigung gelten.

Die Pfändung eines Flugzeugs aufgrund einer vergleichsweise geringen Forderung ist ein außergewöhnlicher Vorgang, der die Härte von Rechtsstreitigkeiten im Luftverkehr verdeutlicht. Ob die Boeing tatsächlich gepfändet wurde oder nicht, bleibt angesichts der widersprüchlichen Aussagen vorerst unklar.

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