Klinik-Fehler bei Geburt: Sechsjährige benötigt Rund-um-die-Uhr-Pflege - Millionenentschädigung gefordert
Geburtsfehler: Kind im Rollstuhl - Millionenentschädigung gefordert

Schwerer Geburtsfehler verändert Familienleben für immer

Ein dramatischer medizinischer Fehler während einer Geburt hat das Leben einer Familie aus der Mecklenburgischen Seenplatte unwiderruflich verändert. Vor dem Landgericht Neubrandenburg verhandelt die Familie aktuell gegen die Versicherung des verantwortlichen Krankenhauses - und es geht um eine Entschädigungssumme in Millionenhöhe.

Aus normaler Geburt wurde medizinischer Notfall

"Es wäre eine völlig normale Geburt gewesen, doch dann kam es zu einem schwerwiegenden Sauerstoffmangel", schildert die Mutter des heute sechsjährigen Mädchens vor Gericht. Die Kleine musste damals reanimiert werden und trägt seitdem schwerste gesundheitliche Schäden davon. Zwei unabhängige medizinische Gutachten bestätigen laut Informationen des Nordkurier, dass das Krankenhaus im Osten Mecklenburg-Vorpommerns bei der Geburt "grob fahrlässig" gehandelt haben soll.

24-Stunden-Pflege und lebenslange Einschränkungen

Die Konsequenzen des Geburtsfehlers sind gravierend: Das Mädchen sitzt im Rollstuhl, kann nicht sprechen, muss künstlich ernährt werden und leidet unter unvorhersehbaren epileptischen Anfällen. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist notwendig, um den Alltag zu bewältigen. Trotz dieser schweren Beeinträchtigungen hat das Kind ein bezauberndes Lächeln für jeden, der es freundlich begrüßt - auch im Gerichtssaal für Richter Christian Weidlich und seine Kollegen.

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Während der Verhandlung sitzt das Mädchen im Rollstuhl neben seiner Mutter und schaut auf einem Handy den Lieblingsfilm "Bibi und Tina". "Das hatten wir hier auch noch nie", bemerkt Richter Weidlich zu dieser ungewöhnlichen Gerichtssituation.

Fünf Millionen Euro als Vergleichsvorschlag

Die Kammer des Landgerichts hat die medizinischen Gutachten und Analysen intensiv ausgewertet und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. "Wenn wir einen Vorschlag machen sollen, wären wir bei etwa fünf Millionen Euro, die noch zu zahlen wären", erklärt der Richter. Diese Summe basiert auf einer Hochrechnung des lebenslangen Pflegeaufwands, wobei von einer Lebenserwartung von etwa 40 Jahren bei dieser Vorgeschichte ausgegangen wird.

Der erfahrene Medizinrechtler erläutert den Vorteil eines solchen Vergleichs: Mit einer derart hohen Einmalzahlung - 500.000 Euro Schmerzensgeld wurden bereits überwiesen - könnten alle Ansprüche der Familie an Klinik und Versicherung als "abgegolten" vereinbart werden.

Versicherung bietet deutlich weniger

Die Anwältin der Klinikversicherung zeigt sich von der Forderung überrascht. Es handele sich um die größte Schadensersatzsumme bei Medizinstreits seit Jahren am Landgericht Neubrandenburg. Die Haftpflichtversicherung der Klinik wäre zwar an einer Einmalzahlung interessiert, um ständige Geldforderungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden, könne jedoch maximal zwei Millionen Euro anbieten - inklusive des bereits gezahlten Schmerzensgeldes.

Familie im täglichen Kampf

Die Eltern des Mädchens stehen vor enormen Herausforderungen. "Wir wissen wegen der vielen Anträge und Probleme bald nicht mehr ein und aus", schildert die Kindesmutter, die selbst als Krankenschwester arbeitet. Der Vater musste aus gesundheitlichen Gründen bereits seine berufliche Tätigkeit aufgeben.

Aufgrund von Platzmangel in der bisherigen Wohnung hat die Familie mit drei Kindern ein Haus in einem Dorf gesucht, um allen Kindern gerecht zu werden. Erst nach langem Kampf erhielten sie vom Sozialamt eine Eins-zu-Eins-Betreuung für sechs Stunden täglich genehmigt.

"Wir wollen auf jeden Fall, dass unser Kind auch abgesichert ist, wenn wir mal nicht mehr da sind", erklärt der Vater vor Gericht. Das Mädchen mache zwar Fortschritte, doch diese könnten bei besserer Förderung durchaus größer sein.

Gericht regt Vergleich an - Versicherung widerspricht

Das Landgericht regte einen Vergleich in Höhe von fünf Millionen Euro an, in dem bereits 300.000 Euro des Schmerzensgeldes enthalten wären. Die Klägerfamilie reagierte zunächst optimistisch auf diesen Vorschlag. "Damit wären ihnen zwar nicht alle Sorgen genommen, aber sie hätten eine Front weniger, an der sie kämpfen müssten", kommentierte der Richter.

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Doch die Kanzlei der beklagten Klinikversicherung hat diesem Vergleich mittlerweile widersprochen. Das Landgericht muss nun eine Entscheidung fällen, die für Ende März erwartet wird.

In der Zwischenzeit versucht die Familie weiterhin, ihr Haus behindertengerecht einzurichten und bewältigt täglich neue Herausforderungen bei der Betreuung der Sechsjährigen. "Sie gibt uns aber auch viel Kraft", sagt die Mutter beim Verlassen des Gerichtsgebäudes - ein Zeugnis der ungebrochenen Liebe und des Durchhaltewillens angesichts einer lebensverändernden medizinischen Tragödie.