Landarztquote an der Universität Jena nimmt konkrete Formen an
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena wird ab dem kommenden Herbstsemester eine verbindliche Landarztquote für ihre medizinischen Studiengänge einführen. Diese wegweisende Maßnahme zielt darauf ab, dem zunehmenden Ärztemangel in verschiedenen ländlichen Regionen Thüringens entgegenzuwirken, wo Haus- und Zahnärzte bereits heute zur Mangelware geworden sind.
Konkrete Zahlen und Verpflichtungen
Insgesamt werden sechs Prozent der Studienplätze in den Fächern Humanmedizin und Zahnmedizin für diese Vorabquote reserviert. Konkret bedeutet dies:
- 17 Studienplätze für Humanmedizin
- 4 Studienplätze für Zahnmedizin
Die ausgewählten Bewerber verpflichten sich vertraglich, nach Abschluss ihres Studiums und ihrer Facharztausbildung mindestens zehn Jahre in Thüringer Regionen mit ärztlicher Unterversorgung tätig zu sein. Als Gegenleistung erhalten sie die Möglichkeit, ihr Medizinstudium auch ohne Erreichen des sonst erforderlichen Numerus Clausus (NC) aufzunehmen.
Bewerbungsverfahren und Auswahlkriterien
Das Bewerbungsverfahren für die Vorabquoten-Studienplätze ist bereits gestartet und läuft bis zum 31. März. Interessierte können ihre Unterlagen online über das Thüringer Karriere- und Bewerbungsportal einreichen. Das Landesverwaltungsamt wird das Auswahlverfahren bis Mitte Juli abschließen, sodass die ersten Studierenden zum Wintersemester 2026/2027 ihr Studium beginnen können.
Bei der Auswahl der Kandidaten werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
- Ergebnisse eines fachlichen Eignungstests
- Bereits absolvierte Ausbildungen in Gesundheitsberufen
- Abgeleistete Freiwilligendienste im medizinischen Bereich
- Ergebnisse von persönlichen Auswahlgesprächen
Rechtliche Grundlage und regionale Bedarfe
Die rechtliche Basis für die Landarztquote bildet das sogenannte Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz, das der Thüringer Landtag bereits im Sommer 2024 beschlossen hat. Die konkrete Festlegung der unterversorgten oder bedrohten Gebiete erfolgt durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte beziehungsweise Zahnärzte in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Die aktuelle Situation in Thüringen verdeutlicht die Dringlichkeit dieser Maßnahme: Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung werden derzeit allein 100 Hausärzte für die Niederlassung in Praxen gesucht. Auch im zahnärztlichen Bereich hat sich die frühere Überversorgung in bestimmten Regionen in einen spürbaren Mangel gewandelt.
Langfristige Perspektiven und regionale Verwurzelung
Annette Rommel, Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung, betont die Bedeutung regionaler Verwurzelung: „Unsere Erfahrung zeigt: Wer hier verwurzelt ist, bleibt häufig und gestaltet die medizinische Versorgung langfristig mit.“ Sie hofft daher auf Bewerbungen von jungen Menschen mit einer starken Bindung an Thüringen.
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass Thüringen mit dieser Regelung eine bundesweite Vorreiterrolle einnimmt. Es ist das erste Bundesland, das mit einer solchen verbindlichen Quote auf die drohende Verschlechterung der zahnärztlichen Versorgung reagiert.
Rahmenbedingungen und zeitliche Dimension
An der Medizinischen Fakultät Jena beginnen derzeit jährlich 286 Studierende ein Humanmedizinstudium und 57 ein Zahnmedizinstudium. Die neu eingeführte Landarztquote wird somit einen kleinen, aber signifikanten Teil dieser Kapazitäten beanspruchen.
Experten weisen darauf hin, dass die Wirkung dieser Maßnahme eher langfristiger Natur sein wird. Ein komplettes Medizinstudium mit anschließender Facharztausbildung erfordert viele Jahre, sodass die ersten Absolventen der Landarztquote frühestens in etwa einem Jahrzehnt in den unterversorgten Regionen praktizieren werden.
Das Thüringer Gesundheitsministerium sieht in der Landarztquote einen wichtigen Baustein zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung in ländlichen Regionen. Die Maßnahme soll nicht nur akute Engpässe mildern, sondern langfristig eine stabile ärztliche Versorgung in allen Teilen des Bundeslandes gewährleisten.



