Sexuelle Belästigung: Neues Gesetz schützt Frauen auch außerhalb des Jobs
Sexuelle Belästigung: Neues Gesetz schützt Frauen

Ein unangemessener Spruch im Fitnessstudio oder eine anzügliche Bemerkung beim Friseur – solche Situationen erleben viele Frauen im Alltag. Bislang war der rechtliche Schutz vor sexueller Belästigung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor allem auf den Arbeitsplatz beschränkt. Die Bundesregierung plant nun eine bedeutende Reform: Künftig soll das AGG auch außerhalb des Jobs greifen. Das bedeutet, dass sich Betroffene von Belästigungen durch Vermieter, Ärzte, Fitnesstrainer oder Fahrlehrer künftig klar auf das Gesetz berufen können.

Bessere Durchsetzung von Rechten

Sexuelle Belästigung ist bereits jetzt nicht erlaubt. Wer etwa von einem Arzt belästigt wird, kann Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich vorgehen. Allerdings gab es im Alltag oft Lücken im AGG. Die Gesetzesänderung schafft hier Abhilfe: Betroffene erhalten eine konkretere rechtliche Grundlage, um sich zu wehren. Sie können leichter Entschädigung verlangen, beispielsweise wenn ein Arzt wiederholt anzügliche Kommentare macht. Auch bei Vertragsabschlüssen wird der Schutz ausgeweitet. Künftig gilt: Ist ein Angebot für alle offen, darf niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden – sei es bei Mietanzeigen, im Café, im Club, bei Handwerkern oder im Fitnessstudio.

Schutz für Schwangere und kirchliche Arbeitgeber

Ein weiterer wichtiger Punkt der Reform betrifft Frauen, die aufgrund einer Schwangerschaft diskriminiert werden. Bislang war es oft schwierig, gegen Benachteiligungen vorzugehen, etwa wenn ihnen eine Mietwohnung verweigert oder nur zu schlechteren Bedingungen angeboten wurde. Künftig sollen sie leichter rechtliche Schritte einleiten können.

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Zudem gibt es Änderungen für Beschäftigte bei kirchlichen Arbeitgebern, wie katholischen Schulen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Eine Religionszugehörigkeit darf nur noch dann verlangt werden, wenn sie für die Tätigkeit tatsächlich relevant ist – etwa bei religiösen Aufgaben. In Verwaltung, Pflege oder anderen weltlichen Bereichen ist dies nicht mehr automatisch zulässig.

Hintergrund der Reform

Die Reform geht auf ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland zurück. Die Kommission hatte kritisiert, dass die europäischen Gleichbehandlungsvorgaben nicht ausreichend umgesetzt seien. Mit den geplanten Änderungen will die Bundesregierung diese Lücken schließen und den Schutz vor sexueller Belästigung im Alltag deutlich verbessern.

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