Vater verklagt Brandenburg: Recht auf Physikunterricht
Vater verklagt Brandenburg wegen Physikausfall

Jens Schröder aus Prenzlau ist verärgert. Seit Februar erhält sein Sohn keinen regulären Physikunterricht am Gymnasium. Der Vater will nun das Land Brandenburg vor dem Verfassungsgericht verklagen. „Es geht um eine Grundsatzentscheidung“, sagt Schröder.

Hintergrund des Unterrichtsausfalls

Am 20. Februar informierte die Schulleitung die Eltern per E-Mail, dass in den Jahrgangsstufen 8 und 9 kein regulärer Physikunterricht stattfindet. Grund ist die langfristige Erkrankung eines Physiklehrers. An der Schule unterrichten insgesamt zwei Physiklehrer. Seitdem fallen die Stunden aus. Geplante Physiktage, die den Stoff nachholen sollten, fanden ebenfalls nicht statt. Schröder steht diesen Tagen skeptisch gegenüber: „Die Schüler können an einem einzigen Physiktag nur begrenzt Stoff aufnehmen.“

Forderungen des Vaters

Schröder fordert das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder) auf, ab dem 4. Mai Distanzunterricht in Präsenz zu ermöglichen. Seine Idee: Die Schüler sitzen im Klassenraum, während ein Physiklehrer von einem anderen Gymnasium sie per Videotechnik unterrichtet. Der verbliebene Physiklehrer kontrolliert anschließend die Aufgaben. Das Schulgesetz erlaube dieses Vorgehen. Falls dies nicht umgesetzt wird, verlangt Schröder die Bezahlung eines Privatlehrers für seinen Sohn.

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Rechtliche Grundlage

Schröder beruft sich auf Paragraf 44 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes, das Schülern Unterricht nach der Stundentafel garantiert. „Wer Unterricht ausfallen lässt, verletzt das Grundgesetz, die Landesverfassung und das Schulgesetz“, so Schröder. Er kritisiert die Bildungspolitik: „Seit Jahren fallen an Grundschulen massiv Stunden aus, jetzt trifft es auch das Gymnasium. Besonders im ländlichen Bereich hinken wir hinterher.“

Reaktionen und Ausblick

Das Schulamt wertet Schröders Schreiben als Beschwerde, nicht als Antrag. Bis zum 4. Mai muss eine Antwort erfolgen. Ein neuer Lehrer soll ab dem 18. Mai den Physikunterricht übernehmen, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. Schröder freut sich darüber, will aber dennoch klagen: „Wir wollen ein Grundsatzurteil. Der Staat hat Pflichten, die er erfüllen muss. Wenn der Staat seit drei Legislaturperioden den Unterricht nicht garantiert, müssen Eltern Privatlehrer auf Staatskosten engagieren können.“ Die Klagekosten trägt Schröder selbst. Bereits früher hatte er erfolgreich gegen die Stadt Prenzlau geklagt, weil die Essensversorgung in Kitas und Schulen zu teuer war.

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