Bonn: Kinderpsychiater Winterhoff erhält Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung
Im aufsehenerregenden Prozess gegen den renommierten Kinderpsychiater Michael Winterhoff hat das Bonner Landgericht am 4. März 2026 sein Urteil gesprochen. Das Gericht verurteilte den 68-jährigen Mediziner wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Diese Entscheidung fiel nach intensiver Verhandlung und umfangreicher Beweisaufnahme.
Details der Verurteilung und gerichtliche Bewertung
In sieben von zehn verhandelten Fällen erkannten die Richter vorsätzliche Körperverletzung als erwiesen an, in einem weiteren Fall wurde fahrlässige Körperverletzung festgestellt. Die Vorwürfe bezogen sich auf die Verordnung des umstrittenen Psychopharmakons Pipamperon zur Dauerbehandlung bei Kindern und Jugendlichen. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung jedoch einen entscheidenden Punkt:
"Der Angeklagte handelte aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht", stellte das Gericht klar. Damit wich die Bewertung deutlich von den Forderungen der Staatsanwaltschaft ab, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert hatte.
Hintergründe des Verfahrens und Anklagepunkte
Die ursprüngliche Anklage umfasste 36 Fälle von gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift. Während des Prozesses hatte das Gericht jedoch 26 Fälle abgetrennt, sodass im aktuellen Verfahren nur noch zehn Fälle verhandelt wurden. Die Staatsanwaltschaft warf Winterhoff vor:
- Verordnung von Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit
- Unzureichende Aufklärung der Sorgeberechtigten über mögliche Nebenwirkungen
- Systematische Anwendung des Medikaments bei jungen Patienten
Das Gericht stellte hierzu fest, dass Winterhoff zwar Einwilligungen der Sorgeberechtigten eingeholt hatte, jedoch in der irrigen Annahme, diese ausreichend aufgeklärt zu haben. Zudem betonten die Richter, der Angeklagte habe "Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden" wollen.
Reaktionen und weitere Entwicklung
Winterhoff hatte die Anklagevorwürfe während des gesamten Prozesses zurückgewiesen. Seine Verteidiger plädierten konsequent auf Freispruch und verwiesen auf die therapeutische Intention der Behandlungen. Das nun verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von beiden Seiten angefochten werden.
Der Fall Winterhoff hat in Fachkreisen und der Öffentlichkeit intensive Diskussionen ausgelöst über:
- Die Grenzen ärztlicher Therapiefreiheit
- Die Aufklärungspflicht bei Psychopharmaka-Verordnungen
- Den Umgang mit umstrittenen Medikamenten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Die Verantwortung von Fachärzten bei Langzeitbehandlungen
Die Bonner Justiz betonte in ihrer Urteilsbegründung, dass trotz der verurteilten Körperverletzungen keine böswillige Absicht Winterhoffs nachgewiesen werden konnte. Vielmehr sei von einer "therapeutischen Fehleinschätzung" auszugehen, die jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehe.



