Gesundheits-Sparpaket: Noch Änderungen vor Kabinettsbeschluss
Gesundheits-Sparpaket: Änderungen in Sicht

Berlin - Im Ringen um Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen und stabile Beiträge zeichnen sich noch Änderungen am geplanten Sparpaket ab. Das Kabinett soll die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an diesem Mittwoch auf den Weg bringen. In letzten Abstimmungen wurde ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro erwartet, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Dies liegt über dem prognostizierten Defizit der Kassen von 15,3 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte Warken Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.

Ausgabenbremsen und höhere Zuzahlungen

Im Fokus stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente sowie Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. In der Koalition gab es zuletzt Diskussionen über Änderungen, unter anderem über eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern.

Neuer Entwurf des Gesundheitsministeriums

Ein neuer Entwurf des Gesundheitsministeriums vom Dienstag sieht vor, dass die hohen Vergütungssteigerungen der letzten Jahre auf ein Maß begrenzt werden, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht. Gleichzeitig soll die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren gestärkt werden. Vorgesehen sind auch Änderungen an bisherigen Plänen, etwa bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Künftig sollen Kassenmitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehepartnern einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen – zunächst waren 3,5 Prozent geplant. Gratis mitversichert bleiben Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Personen im Regel-Rentenalter.

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Einstieg in stärkere Steuerfinanzierung

Der Entwurf sieht auch einen Einstieg in die kostendeckende Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern vor. Dafür sollen im nächsten Jahr zunächst 250 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt werden, mit schrittweisem Anstieg in den Folgejahren. Gleichzeitig soll der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen jeweils 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen. Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher einen pauschalen Beitrag von derzeit 144 Euro im Monat, obwohl die tatsächlichen Kosten laut einem Gutachten bei rund 311 Euro liegen. Die Kassen bringen daher etwa zwölf Milliarden Euro im Jahr für die Versorgung auf, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt kommen sollten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dies abgelehnt, zeigte sich aber offen für Ideen. Bei einer Steuerfinanzierung würden auch Privatversicherte beteiligt.

Zuckersteuer geplant

Dem Entwurf zufolge soll ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, um ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll der Krankenversicherung zugutekommen. Hintergrund sind Empfehlungen einer von Warken eingesetzten Reformkommission. Das Expertengremium schlug unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor. Ärzte und Verbraucherschützer fordern seit langem eine Zuckersteuer, um zu gesünderer Ernährung und weniger Übergewicht und Diabetes vor allem bei Kindern beizutragen. Die Lebensmittelbranche lehnt solche Forderungen ab.

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