Rente mit 67: Wer früher in den Ruhestand darf – alle Ausnahmen
Rente mit 67: Wer früher in Rente gehen kann

In Deutschland stellt die Rente ein zentrales Thema dar, das Millionen von Menschen betrifft. Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) leben rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der Bundesrepublik – das entspricht etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung von rund 83,5 Millionen Menschen. Diese Zahl veröffentlichte das Statistische Bundesamt (Destatis) Anfang Februar 2026. Entsprechend intensiv wird das Thema Rente in der Gesellschaft diskutiert, sei es in Familien, im Sportverein oder am Stammtisch. Besonders betroffen sind diejenigen, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und auf ihre Altersvorsorge hinarbeiten.

Rente mit 67: Die schrittweise Anhebung

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert auf ihrer Website, dass die reguläre Altersgrenze für die Regelaltersrente bis zum Jahr 2031 schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben wird. Doch es gibt Ausnahmen, die es bestimmten Versicherten ermöglichen, früher in Rente zu gehen. Diese Regelungen sind besonders in Zeiten hoher Spritpreise und steigender Lebenshaltungskosten von großer Bedeutung.

Ausnahme 1: Langjährig Versicherte

Eine wichtige Ausnahme betrifft langjährig Versicherte. Die Versicherung HanseMerkur erklärt in einem Online-Ratgeber: Wer 1964 oder später geboren ist und mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das bedeutet, dass Beitragszahler ab dem Jahrgang 1964, die bereits als Teenager mit dem Arbeiten begannen und über vier Jahrzehnte hinweg Beiträge leisteten, früher in den Ruhestand wechseln können, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

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Ausnahme 2: Bergleute unter Tage

Eine weitere Ausnahme von der Rente mit 67 betrifft langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Die DRV führt dazu aus: Die Altersrente für diese Berufsgruppe können Versicherte erhalten, die mindestens 60 Jahre alt sind und eine Mindestversicherungszeit von 25 Jahren mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt haben. Allerdings wird auch diese Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.

Ausnahme 3: Schwerbehinderte Menschen

Die dritte Ausnahme betrifft schwerbehinderte Menschen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Versicherten nicht bis zum üblichen Rentenalter arbeiten können. Voraussetzungen für diese Altersrente sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Auch hier ist ein früherer Renteneintritt möglich.

Diese Ausnahmen zeigen, dass die Rente mit 67 nicht für alle verbindlich ist. Wer die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Ruhestand früher antreten und so die verbleibenden Jahre bis zur Regelaltersgrenze ohne finanzielle Einbußen genießen. Die genauen Regelungen sollten jedoch individuell mit der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater geklärt werden.

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