Schadenfall richtig melden: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Versicherte
Schadenfall melden: Anleitung für Versicherte

Ein Wasserrohrbruch, eine Überschwemmung oder ein Sturmschaden – in vielen Notfällen sind die Wohngebäude- und Hausratversicherung gefragt. Doch wenn der Schaden eintritt, sind Betroffene oft überfordert. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft, den Überblick zu behalten und Fehler zu vermeiden.

Schritt 1: Versicherer informieren

Unmittelbar nach dem Schaden sollten Sie Ihren Versicherer benachrichtigen. „Idealerweise in Textform, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal“, rät Julia Alice Böhne vom Bund der Versicherten. So vermeiden Sie, dass der Versicherer die Leistung kürzt oder verweigert. Zusätzlich ist ein telefonischer Kontakt zur Schadenabteilung sinnvoll: „Dort erfahren Sie, wie das weitere Verfahren abläuft, welche Unterlagen benötigt werden und welche Vorgaben zu beachten sind“, so Böhne. Notieren Sie sich die Schadennummer und den Namen des Sachbearbeiters.

Schritt 2: Schäden dokumentieren

Fertigen Sie Fotos und Videos der Schäden an. Für die Hausratversicherung ist eine genaue Liste der beschädigten Gegenstände wichtig. Auch Zeugen können helfen, den Schadenhergang zu belegen. „Besonders bei Überschwemmungen durch Starkregen kann es schwierig sein, den Wasserweg ins Gebäude nachzuweisen“, erklärt Böhne. Machen Sie daher Aufnahmen der Überflutung, ohne sich selbst zu gefährden.

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Schritt 3: Folgeschäden begrenzen

Halten Sie den Schaden so gering wie möglich: Dichten Sie beschädigte Fenster ab oder bringen Sie Gegenstände aus überfluteten Räumen in Sicherheit. Dazu sind Sie verpflichtet, aber Ihre Gesundheit geht immer vor.

Schritt 4: Größere Maßnahmen nur nach Absprache

„Betroffene sollten die Vorgaben des Versicherers genau beachten“, rät Böhne. Ohne Zustimmung sollten Sie nicht voreilig reparieren, Gegenstände entsorgen oder Handwerker beauftragen. Falls sofortige Reparaturen nötig sind, um weitere Schäden zu verhindern, dokumentieren Sie diese genau.

Schritt 5: Besichtigung ermöglichen

Versicherer wollen sich oft selbst ein Bild machen und Sachverständige schicken. Ermöglichen Sie die Besichtigung zeitnah, um die Regulierung nicht zu verzögern.

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