Die Stiftung Warentest muss für einen fehlerhaften Test eines Rauchmelders haften. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschied, dass die Stiftung dem Berliner Unternehmen Pyrexx Schadensersatz zahlen muss. Die genaue Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Jahr 2020 hatte die Stiftung Warentest einen Rauchmelder von Pyrexx mit der Note „mangelhaft“ bewertet. In der Begründung hieß es, das Gerät alarmiere zu spät und erkenne einen Brand zu langsam – erst wenn der Rauch schon dicht sei. Diese Einschätzung stellte sich nun als falsch heraus.
Fehlerhafter Testaufbau
Wie das OLG feststellte, gab es Probleme im Testaufbau. Bei den maßgeblichen Versuchen unterschritt ein Testbrand den vorgeschriebenen Grenzkorridor. Nach der Norm wäre der Versuch ungültig gewesen und hätte wiederholt werden müssen. Das geschah jedoch nicht. Stattdessen fiel der Melder durch.
Forderung von 7,7 Millionen Euro
Pyrexx fordert von der Stiftung Warentest 7,7 Millionen Euro Schadensersatz. Durch das „Mangelhaft“-Urteil seien Kunden und Aufträge verloren gegangen, das Geschäft sei eingebrochen und Mitarbeiter hätten ihren Job verloren, so das Unternehmen. Ein Sprecher der Stiftung Warentest erklärte, man akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, halte die Höhe der Schadensersatzforderung jedoch für „realitätsfern“.
Weitere Informationen
Das Urteil des OLG Frankfurt ist ein wichtiger Präzedenzfall für die Haftung von Verbraucherorganisationen bei fehlerhaften Tests. Die genaue Höhe des Schadensersatzes wird in einem weiteren Verfahren festgelegt werden.



