Ashwagandha-Präparate im Test: Verbraucherschützer warnen vor überhöhten Dosen und fehlenden Warnhinweisen
Ashwagandha: Verbraucherschützer warnen vor Risiken

Ashwagandha-Präparate: Verbraucherschützer mahnen zur Vorsicht

Die als Schlafbeere, indischer Ginseng oder Winterkirsche bekannte Pflanze Ashwagandha erfreut sich wachsender Beliebtheit als Nahrungsergänzungsmittel. In sozialen Medien wird sie häufig als wahres Wundermittel angepriesen, das zahlreiche gesundheitliche Vorteile versprechen soll. Doch eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt: Viele dieser Versprechungen sind wissenschaftlich nicht belegt, und die Produkte bergen erhebliche Risiken.

Marktcheck offenbart gravierende Mängel

Die Verbraucherschützer haben insgesamt 73 verschiedene Ashwagandha-Produkte aus dem stationären Einzelhandel und aus Online-Shops einer genauen Prüfung unterzogen. Das Ergebnis ist alarmierend: Die meisten Hersteller übertreiben in ihrer Werbung massiv und verschweigen gleichzeitig wichtige Warnhinweise zu möglichen Nebenwirkungen. Die Präparate werden in diversen Formen angeboten – als Pulver, Kapseln, Tees oder Tropfen, verarbeitet aus Wurzel, Kraut oder Blüten der Pflanze.

Influencer in sozialen Netzwerken preisen Ashwagandha häufig an und behaupten, die enthaltenen Withanolide würden für innere Balance, mehr Stressresilienz und besseren Schlaf sorgen. Darüber hinaus werden oft weitere angebliche Wirkungen propagiert, wie Linderung bei Kopfschmerzen, Tinnitus, Depressionen, Muskelkater und Entzündungen. Sogar die Abtötung von Krebszellen und die Senkung des Blutdrucks werden den Präparaten zugeschrieben.

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Wissenschaftliche Belege fehlen – krankheitsbezogene Werbung ist verboten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellt jedoch klar: Die versprochenen positiven Wirkungen von Ashwagandha sind wissenschaftlich nicht belegt. Noch problematischer ist, dass krankheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel, zu denen auch Nahrungsergänzungsmittel zählen, in Deutschland grundsätzlich verboten sind. Hersteller dürfen ihre Produkte demnach nicht mit Versprechungen in Bezug auf Krankheiten bewerben.

Fehlende Warnhinweise und potenzielle Gefahren

Seit dem Jahr 2024 stufen europäische Lebensmittelüberwachungsbehörden Ashwagandha als möglicherweise gefährlich ein. Trotzdem finden sich auf der Mehrheit der untersuchten Produkte keinerlei entsprechende Warnhinweise. Als mögliche Nebenwirkungen können Übelkeit, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel oder Hautreaktionen auftreten. Zudem sind Wechselwirkungen mit verschiedenen Medikamenten möglich, darunter Antidiabetika, Blutdrucksenker und Immunsuppressiva. Patienten, die solche Arzneimittel einnehmen, sollten daher unbedingt ärztlichen Rat einholen, bevor sie zu Ashwagandha-Präparaten greifen.

Das BfR rät bestimmten Personengruppen grundsätzlich von der Einnahme ab:

  • Kindern
  • Schwangeren und Stillenden
  • Personen mit Lebererkrankungen in der Vergangenheit oder Gegenwart

Die Verbraucherzentrale NRW ergänzt, dass auch Frauen mit Kinderwunsch auf Ashwagandha verzichten sollten, da historisch belegt ist, dass die Pflanze für Abtreibungen verwendet wurde und das Fehlgeburtsrisiko erhöhen könnte.

Unklare Zusammensetzung und massive Überdosierung

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer betrifft die unklaren Zutatenlisten. Nur etwa ein Viertel der geprüften Produkte gibt den genauen Gehalt an Ashwagandha oder Withanoliden an. Die Unterschiede in der Zusammensetzung erklären sich dadurch, dass nicht immer dieselben Pflanzenteile verwendet werden und die Herstellungsverfahren variieren.

Besonders bedenklich ist jedoch die Dosierung: Die meisten Präparate sind deutlich zu hoch dosiert. Zwar existiert in Deutschland noch keine verbindliche Höchstdosierung, doch die Verbraucherzentrale hat sich an der in Polen geltenden Tageshöchstdosis von zehn Milligramm Withanolide orientiert. Die Analyse ergab, dass die durchschnittliche Dosis in den getesteten Ashwagandha-Produkten etwa viereinhalbmal so hoch liegt. Diese Überdosierung erhöht das Risiko für unerwünschte Nebenwirkungen erheblich.

Verbraucher sollten daher äußerst vorsichtig sein und sich nicht von übertriebenen Werbeversprechen in sozialen Medien blenden lassen. Bei Unsicherheiten oder Vorerkrankungen ist stets der Rat eines Arztes oder Apothekers einzuholen.

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