BGH-Urteil: Keine Online-Werbung für Cannabis-Behandlungen erlaubt
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Internetportale dürfen nicht für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis werben. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt, dass Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob konkrete Produkte oder bestimmte Hersteller genannt werden, wie der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch, deutlich machte.
Unterlassungsklage gegen Bloomwell erfolgreich
Im Zentrum des Verfahrens stand das Unternehmen Bloomwell mit Sitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen bietet im Internet eine Vermittlung von Patienten an niedergelassene Ärzte für Behandlungen mit medizinischem Cannabis an und erhält von Ärzten eine Vergütung. Bloomwell verstand sein Angebot bisher als Information über eine bestimmte Behandlungsform und nicht als Werbung für ein Produkt.
Die Wettbewerbszentrale zog jedoch gegen Bloomwell vor Gericht, weil sie einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht sah. Für rezeptpflichtige Medikamente darf demnach nur bei Ärzten, Apothekern oder Arzneimittelhändlern geworben werden – nicht aber bei Patienten direkt. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale teils statt, und der BGH bestätigte diese Entscheidung nun endgültig.
Reaktionen und Auswirkungen auf Patienten
Bloomwell-Geschäftsführer Niklas Kouparanis äußerte sich nach der Urteilsverkündung kritisch. Er sieht in der Entscheidung einen Eingriff in die Informationsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, da nun weniger Angaben zu medizinischem Cannabis veröffentlicht werden dürften. Allerdings räumte er ein, dass die rechtliche Lage nun für sein Unternehmen und die Wettbewerber geklärt sei. Aus seiner Sicht braucht es daher keine neuen Gesetze.
Kouparanis betonte, dass die Homepage von Bloomwell ohnehin nicht mehr so aussehe wie zum Zeitpunkt, als sie beanstandet wurde. „Diese Website, um die es dort geht, die existiert aktuell so nicht mehr“, erklärte er. Es seien nur wenige Änderungen nötig gewesen. Das Landgericht hatte bereits 2024 ein erstes Urteil in diesem Fall gesprochen.
Medizinisches Cannabis in Deutschland
Medizinisches Cannabis kann in Deutschland seit 2017 legal verschrieben werden. Laut Bundesärztekammer kann es bei verschiedenen Erkrankungen helfen:
- Dauerhafte Schmerzen
- Muskelkkrämpfe bei Multipler Sklerose
- Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie
- Ungewollter Gewichtsverlust, etwa bei Aids
Gleichzeitig plant die Bundesregierung unter Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) strengere Regulierungen für medizinisches Cannabis. Die psychoaktive Pflanze soll als Medikament künftig strenger reguliert werden, um Missbrauch einzudämmen. Dies zeigt, dass der rechtliche Rahmen für medizinisches Cannabis in Deutschland weiterhin im Fluss ist.
Das BGH-Urteil unterstreicht die Spannung zwischen Patienteninformation und Werbebeschränkungen im Gesundheitswesen. Während Anbieter wie Bloomwell ihre Aktivitäten als informative Dienstleistung verstehen, beharren Gerichte und Aufsichtsbehörden auf strikten Werbeverboten für verschreibungspflichtige Medikamente. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies, dass sie sich weiterhin primär an Ärzte und Apotheker wenden müssen, um Informationen über Behandlungsmöglichkeiten mit medizinischem Cannabis zu erhalten.



