Digitale Patientenakte soll zum zentralen Gesundheitsportal werden
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll in Deutschland deutlich erweitert werden und künftig als zentraler digitaler Zugang zum Gesundheitssystem dienen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant mit einem neuen Gesetzentwurf, die bereits bestehenden Apps um praktische Funktionen zu ergänzen, die den Versorgungsalltag erleichtern sollen.
Terminbuchung und Ersteinschätzung ab 2028
Konkret sollen die Krankenkassen bis spätestens Februar 2028 zusätzliche Services in ihren ePA-Apps integrieren. Versicherte erhalten dann die Möglichkeit, direkt über die App Arzttermine zu buchen und eine standardisierte erste Einschätzung ihrer Beschwerden einzuholen. Diese digitale Ersteinschätzung, bei der Patienten durch gezielte Fragen geleitet werden, soll bei Bedarf zu einem Behandlungstermin führen.
„Versicherten sollen nutzerfreundliche, digitale Wege in die ambulante Versorgung angeboten werden“, heißt es im Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Solche Ersteinschätzungen werden bereits über den Terminvermittlungsservice der Kassenärzte unter der Hotline 116 117 angeboten und sollen nun auch digital verfügbar werden.
E-Überweisungen ab 2029 geplant
Ein weiterer wichtiger Baustein der Digitalisierungsoffensive sind elektronische Überweisungen. Ab dem 1. September 2029 sollen Hausärzte diese nutzen können, um Patienten an Fachärzte zu überweisen. Damit würde das bisherige papierbasierte System durch eine digitale Lösung ersetzt, die Prozesse beschleunigen und administrative Hürden reduzieren soll.
Für kommerzielle Plattformen zur Terminbuchung plant das Ministerium zudem allgemeine Regelungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sollen Anforderungen vereinbaren, die einen „gleichmäßigen“ Zugang zur medizinischen Versorgung gewährleisten. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Patienten mit Vorerkrankungen bei der Terminvergabe benachteiligt werden.
Hohe Verbreitung, aber geringe aktive Nutzung
Die elektronische Patientenakte ist in Deutschland bereits weit verbreitet: Rund 70 Millionen der 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Kliniken und Arztpraxen sind verpflichtet, Befunde und Laborwerte in diese Akten einzustellen. Dennoch nutzen Millionen Versicherte ihre digitale Akte bisher nicht aktiv, um eigene Daten einzusehen oder sensible Inhalte zu sperren.
Laut Bundesgesundheitsministerium verfügten zuletzt etwa vier Millionen Versicherte über eine digitale Gesundheits-Identität, die den Zugriff auf die ePA per Smartphone ermöglicht. Verbraucherschützer und Krankenkassen kritisieren jedoch, dass die Freischalt- und Identifizierungsverfahren für viele Nutzer zu kompliziert seien.
Unterstützung und Kritik aus der Praxis
Die Krankenkassen begrüßen die Pläne grundsätzlich. „Für Patienten bringe es deutliche Vorteile, wenn die E-Akte eine Schlüsselrolle einnehme und mit neuen Services verknüpft werde“, erklärte Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse. Er betonte jedoch, dass bei der Terminvergabe stets medizinische Dringlichkeitskriterien im Vordergrund stehen müssten und einheitliche Standards für die Ersteinschätzung erforderlich seien.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unterstützt die geplante Nutzung bewährter Kanäle wie des Systems der 116 117 für digitale Ersteinschätzungen. Gleichzeitig mahnte sie, dass die Krankenkassen die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte bei den Bürgern noch erheblich steigern müssten, wenn die Politik die Rolle der ePA aufwerten wolle.
Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, begrüßte zwar neue Ideen für die digitale Patientenakte, wies aber auf grundlegende Probleme hin: „Es gilt erst einmal, das Auto auf die Straße zu bringen. Zurzeit steht es halbfertig am Straßenrand.“ Vor der Einführung neuer Funktionen müssten zunächst die Grundfunktionen und das zuverlässige Befüllen der Akten in Praxen und Kliniken verbessert werden.
Vorbereitung auf strukturierte Versorgungspfade
Mit dem geplanten Digitalgesetz wird auch die Einführung eines verbindlichen Systems vorbereitet, bei dem Patienten in der Regel zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen sollen. Diese kann sie dann bei Bedarf mit einem festen Termin an Fachärzte überweisen. Die Krankenkassen werben für einen „digitalen Versorgungspfad“, der elektronische Ersteinschätzungen, Überweisungen und Terminvermittlungen miteinander verbindet.
„Das unterstütze Versicherte, dort medizinisch versorgt zu werden, wann und wo sie es benötigen“, betonte Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen. Die geplanten Neuerungen sollen damit nicht nur administrative Prozesse optimieren, sondern auch die patientenzentrierte Versorgung stärken und Wartezeiten reduzieren.



