Gesundheitsreform: Gutverdiener sollen höhere Krankenkassenbeiträge zahlen
Gutverdiener zahlen mehr für Krankenkasse

Gesundheitsreform: Gutverdiener sollen höhere Krankenkassenbeiträge zahlen

Die Bundesregierung plant umfassende Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der insbesondere Menschen mit höheren Einkommen stärker in die Pflicht nehmen soll. Das sogenannte "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" soll 2027 in Kraft treten und neue Beitragssprünge verhindern.

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze

Ein zentraler Punkt des Reformpakets ist die einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Jahr 2027. Aktuell liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro monatlich. Bis zu diesem Betrag werden Krankenkassenbeiträge fällig, darüber hinausgehende Einkommen bleiben beitragsfrei. Die zusätzliche Erhöhung soll zu Mehreinnahmen von jeweils 1,2 Milliarden Euro bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen.

"So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket", heißt es in dem Entwurf. Das Ministerium betont, dass es sich um ein "ausgewogenes Gesamtpaket" handele, das keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren verursachen solle.

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Umfassendes Sparpaket mit verschiedenen Maßnahmen

Insgesamt soll das Reformpaket die Krankenkassen 2027 um 19,6 Milliarden Euro entlasten. Dies übersteigt die erwartete Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro deutlich. Die Verteilung der Einsparungen sieht wie folgt aus:

  • 11,8 Milliarden Euro (60%) aus Vergütungsbegrenzungen bei Ärzten, Kliniken und Herstellern
  • 3,8 Milliarden Euro (19%) durch moderate Leistungsanpassungen und höhere Zuzahlungen der Patienten
  • 2,8 Milliarden Euro (14%) von den Arbeitgebern
  • 1,2 Milliarden Euro (6%) durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze

Erhöhung der Zuzahlungen und Leistungsanpassungen

Die Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Fahrtkosten sollen erstmals seit 2004 deutlich angehoben werden. Statt bisher 5-10 Euro sollen künftig 7,50-15 Euro fällig werden. Diese Anpassung orientiert sich an der Einkommensentwicklung der letzten zwei Jahrzehnte.

Weitere Leistungsanpassungen betreffen:

  1. Reduzierung des Krankengeldes bei mehr als sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit um fünf Prozentpunkte
  2. Absenkung der Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte
  3. Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten

Änderungen bei der Mitversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 beschränkt werden. Künftig sollen nur noch bestimmte Gruppen beitragsfrei mitversichert sein:

  • Kinder
  • Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag
  • Eltern von Kindern mit Behinderungen
  • Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen
  • Personen im Regel-Rentenalter

Für derzeit beitragsfrei mitversicherte Ehegatten ist ein Beitragszuschlag von 3,5 Prozent vorgesehen. Das Ministerium begründet diese Maßnahme damit, dass es angemessen sei, wenn erwerbstätige Partner sich an den Versorgungskosten beteiligen, wenn der Lebenspartner keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.

Bundesbeiträge und Zeitplan

Der Entwurf sieht vor, dass Darlehen des Bundes an die gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro später zurückgezahlt werden sollen. Die Rückzahlung der 2023, 2025 und 2026 gewährten Kredite ist für den Zeitraum von 2035 bis 2039 vorgesehen.

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung und soll am 29. April 2026 dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Mit der Umsetzung der Maßnahmen ab 2027 will die Koalition steigende Gesundheitsausgaben unter Kontrolle bringen und das System langfristig stabilisieren.

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