Missbrauchsverdacht im Maßregelvollzug: Kündigung von Ärzten vorläufig gestoppt
Kündigung von Ärzten nach Missbrauchsverdacht gestoppt

Missbrauchsverdacht im Maßregelvollzug: Kündigung von Ärzten vorläufig gestoppt

Nach Missbrauchsvorwürfen gegen einen untergebrachten Straftäter im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel sind die fristlosen Kündigungen der ärztlichen Leitung durch das Land Brandenburg aller Voraussicht nach vom Tisch. Ein Sprecher des Arbeitsgerichts Potsdam teilte am Freitag mit, dass die vom Gesundheitsministerium Brandenburg ausgesprochenen Kündigungen gegenstandslos seien, nachdem beide Parteien einen Vergleich geschlossen haben. Allerdings hat sich das Land noch die Möglichkeit vorbehalten, diesen Vergleich bis zum 4. Mai 2026 widerrufen zu können, wie der Sprecher weiter erläuterte.

Arbeitsgericht sieht unzureichende Begründung für Kündigung

Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts kam zu der Auffassung, dass die Begründung des Landes für die fristlose Kündigung nicht ausreichend ist. Der Chefarzt und die Leitende Oberärztin der Klinik, die für den Maßregelvollzug verantwortlich sind, hatten die Vorwürfe des Fehlverhaltens stets zurückgewiesen und Klage gegen ihre Kündigung eingereicht. Die Ärzte bestreiten Versäumnisse, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung von Besuchen einer Minderjährigen in Begleitung der Mutter.

Ärzte zeigen Bereitschaft zur Weiterarbeit

Der Anwalt der beiden Ärzte teilte im Rahmen des vereinbarten Vergleichs mit, dass seine Mandanten bereit sind, ihre Tätigkeiten fortzusetzen. Sie stehen einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg positiv gegenüber. Dieser Schritt könnte dazu beitragen, die Kontinuität in der medizinischen Versorgung im Maßregelvollzug aufrechtzuerhalten.

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Hintergrund: Ermittlungen wegen mutmaßlichem Kindesmissbrauch

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug ein Kind bei Besuchen in Begleitung der Mutter sexuell missbraucht haben soll. Bei dem Beschuldigten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um einen vorbestraften Sexualstraftäter. Das betroffene Mädchen ist inzwischen volljährig und nicht die leibliche Tochter des Patienten. Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerden des Falls am 3. November 2025 der ärztlichen Leitung der Klinik fristlos gekündigt.

Ausblick: Möglicher Widerruf des Vergleichs

Sollte das Land Brandenburg den nun vereinbarten Vergleich bis zum 4. Mai 2026 widerrufen, muss das Arbeitsgericht ein Urteil in dem Rechtsstreit fällen. Dies könnte zu einer erneuten Auseinandersetzung über die Verantwortlichkeiten und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Missbrauchsverdacht führen. Die Entwicklung bleibt daher vorerst ungewiss, während die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weiterlaufen.

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