Sachsen startet Landzahnarztquote: Acht Studienplätze ohne NC für ländliche Versorgung
Landzahnarztquote in Sachsen: Acht NC-freie Studienplätze

Sachsen startet Landzahnarztquote: Acht Studienplätze ohne NC für ländliche Versorgung

Der Freistaat Sachsen setzt ein neues Instrument zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen ein. Mit der sogenannten Landzahnarztquote sollen gezielt junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Tätigkeit in unterversorgten Gebieten gewonnen werden. Das Besondere: Für diese Quote wird das Zahnmedizinstudium erstmals außerhalb des regulären Numerus Clausus ermöglicht.

Bewerbungsfrist läuft bis 15. April

Noch bis zum 15. April 2026 können sich interessierte Abiturientinnen und Abiturienten für ein Studium der Zahnmedizin im Rahmen dieser Sonderquote bewerben. Für das anstehende Wintersemester 2026/2027 stehen insgesamt acht Studienplätze zur Verfügung, wie das sächsische Gesundheitsministerium in Dresden mitteilte. Als mögliche Studienorte kommen die Universitäten in Leipzig und Dresden in Betracht.

„Mit der Landzahnarztquote schaffen wir erstmals die Möglichkeit, ein Zahnmedizinstudium in Sachsen außerhalb des Numerus Clausus aufzunehmen und stärken zugleich gezielt die Gesundheitsversorgung insbesondere im ländlichen Raum“, erklärte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Die Ministerin betonte weiter: „Wir eröffnen damit engagierten jungen Menschen eine verlässliche Perspektive – verbunden mit der Chance, dort tätig zu sein, wo sie wirklich gebraucht werden.“

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Verpflichtung zu mindestens zehn Jahren Tätigkeit in Sachsen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an diesem Programm müssen sich zu einer langfristigen Bindung an den Freistaat verpflichten. Konkret bedeutet dies:

  • Nach Abschluss des Studiums muss die Vorbereitungszeit (Assistenzzeit) in Sachsen absolviert werden
  • Alternativ kann unmittelbar eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Sachsen aufgenommen werden
  • Im Anschluss daran ist für mindestens zehn Jahre eine vertragszahnärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Sachsen auszuüben

Diese Verpflichtung soll sicherstellen, dass die geförderten Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner tatsächlich dort praktizieren, wo der Bedarf am größten ist.

Zweistufiges Auswahlverfahren für Bewerber

Für Interessenten gilt ein zweistufiges Bewerbungsverfahren, das über die reine Abiturnote hinausgeht:

  1. In der ersten Runde wird die Eignung und Motivation anhand verschiedener Kriterien geprüft:
    • Abiturnote
    • Vorherige Berufsausbildung oder Berufserfahrung
    • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  2. Die zweite Stufe besteht in einem persönlichen Auswahlgespräch, in dem die Bewerber ihre Motivation für das Programm darlegen können

Erweiterung der Maßnahmen zur Sicherung der ländlichen Versorgung

Mit der Einführung der Landzahnarztquote erweitert Sachsen seine bereits bestehenden Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Versorgung in strukturschwachen Regionen. Das erklärte Ziel ist es, mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden für die vertragszahnärztliche Versorgung auf dem Lande zu gewinnen.

Ab dem Wintersemester 2026/2027 werden künftig 8,1 Prozent der Studienplätze in der Zahnmedizin über diese Vorabquote vergeben. Damit reagiert der Freistaat auf den zunehmenden Mangel an Zahnärzten in ländlichen Gebieten, der in den kommenden Jahren durch den Generationswechsel in den Praxen noch verstärkt werden dürfte.

Die Landzahnarztquote stellt somit einen innovativen Ansatz dar, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken und gleichzeitig jungen Menschen einen attraktiven Berufseinstieg zu ermöglichen – fernab des üblichen NC-Drucks im Medizinstudium.

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