Im Proteststurm: Wo die größten Streitpunkte in Warkens Sparpaket liegen
Streitpunkte in Warkens Sparpaket: Proteste und Konflikte

Im Proteststurm: Wo die größten Streitpunkte in Warkens Sparpaket liegen

Die Gesundheitsministerin Nina Warken wirbt intensiv für ihre Sparvorschläge, doch sie erntet einen breiten Proteststurm. Aus allen Bereichen des Versorgungssystems kommen heftige Attacken gegen die Pläne, mit denen die CDU-Politikerin die gesetzlichen Krankenversicherungen von Milliardenausgaben entlasten und neue Beitragserhöhungen abwenden will. Begleitet vom massiven Drängen der Lobbyverbände muss Warken jedoch vor allem schnell eine gemeinsame Linie in der Regierung finden. Schon am Mittwoch der kommenden Woche soll ihr Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden.

Die Koalitionspartner SPD und CSU haben bereits größeren Änderungsbedarf angemeldet, nachdem das Ressort am Donnerstag einen umfangreichen 157-Seiten-Entwurf veröffentlicht hatte. Warken plant, die Kassen im Jahr 2027 um insgesamt 19,6 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre mehr als die erwartete Finanzlücke von 15,3 Milliarden Euro und soll erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern. Die Ministerin preist ihr "ausgewogenes Gesamtpaket", signalisiert aber gleichzeitig Gesprächsbereitschaft. Hier ein detaillierter Überblick über die zentralen Punkte.

Weniger Ausgaben und auch mehr Einnahmen

Im Entwurf heißt es: "In den vergangenen Jahren sind die Löhne und Vergütungen im Gesundheitswesen deutlich stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft, so dass hier mittlerweile ein sehr hohes Niveau erreicht wurde." Kernpunkt sollen daher Regelungen sein, die sicherstellen, dass die Kassen nicht mehr ausgeben, als über Beitragseinnahmen hereinkommt. Auch künftig könne es "Vergütungssteigerungen von bis zu rund 3 Prozent pro Jahr" geben, was angesichts einer Inflationserwartung von etwa 2 Prozent eine auskömmliche Finanzierung der Kosten und weiterhin reale Einkommenszuwächse ermögliche.

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Für Arztpraxen, Kliniken und Hersteller sollen auf breiter Front Bremsen für Preise und Vergütungen eingeführt werden. Sonderzahlungen an Praxen, beispielsweise für offene Sprechstunden, sollen wegfallen. Auf Apotheken und Pharmakonzerne kommen stärkere Preisnachlässe zugunsten der Kassen zu. Insgesamt setzt sich die geplante Entlastung aus 15,6 Milliarden Euro Minderausgaben und vier Milliarden Euro Mehreinnahmen zusammen – letztere etwa durch höhere Zuzahlungen. Die SPD möchte jedoch größere finanzielle Belastungen für Versicherte vermeiden.

Streitfrage I: Bürgergeld

Vor allem die CSU pocht auf einen Punkt, der in Warkens Plänen gar nicht auftaucht – nämlich die seit Jahren bestehende Forderung, dass der Bund für die vollen Kosten der Krankenversorgung von Bürgergeldbeziehern aufkommen soll, die generell gesetzlich versichert sind. Die SPD-geführte Ampel-Koalition hatte dies geplant, setzte es aber nicht um. Inzwischen klagen die Kassen deswegen gegen den Bund. Eine von Warken für die GKV-Reform eingesetzte Kommission schlägt eine volle Kostenübernahme vor.

Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat, wie die Kommission erläuterte. Um die tatsächlichen Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen jedoch rund 311 Euro sein. Für die Kassen bedeutet dies eine jährliche Belastung von 12 Milliarden Euro. Die entscheidende Frage lautet: Kann diese Summe oder ein Teil davon aus dem anstehenden Sparhaushalt 2027 bezahlt werden? Bisher sieht SPD-Finanzminister Lars Klingbeil dies nicht vor, zeigte sich aber offen für Ideen. Das Steuergeld dafür käme dann etwa auch von Privatpatienten wie Beamten.

Streitfrage II: Beitragsbemessungsgrenze

Überraschend nahm Warken einen Punkt auf, der in der Union eigentlich nicht viele Freunde hat: Gutverdiener sollen über eine Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker herangezogen werden. Aktuell liegt die Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Einkommen nicht mehr. Geplant ist ein zusätzlicher Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung. Dies soll von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen, je 1,2 Milliarden Euro mehr einbringen.

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Die Expertenkommission hatte die Frage einer Anhebung der Grenze ebenfalls geprüft, dann aber wegen Unsicherheiten, insbesondere zur Finanzwirkung, keine Empfehlung dazu ausgesprochen, wie es in ihrem Bericht heißt. Dies zielt unter anderem darauf ab, wie viele Kassenmitglieder mit gutem Einkommen dann zu privaten Versicherungen wechseln dürften. Die Arbeitgeber warnten bereits, die Anhebung verteuere die Arbeitskosten für Firmen, schrumpfe das Netto gut verdienender Facharbeiter und senke den Druck für die nötigen Reformen.

Streitfrage III: Mitversicherung

Einwände aus der Koalition richten sich auch gegen die Pläne, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern einzuschränken. Bleiben soll sie noch für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für alle anderen bisher mitversicherten Gatten sollen Kassenmitglieder künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll diese Regelung ab dem Jahr 2028.

Warken hat ursprüngliche Vorschläge der Kommission bereits abgemildert. Dabei hatten die Experten in ihrem Bericht erläutert, dass Beschränkungen in diese Richtung "tendenziell Haushalte mit höherem Einkommen" treffen würden. Nicht aufgenommen hat die Ministerin den Vorschlag, die bisher alle zwei Jahre auf Kassenkosten mögliche Hautkrebsvorsorge ohne Symptome auszusetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken soll die Regelung jedoch überprüfen und bis Ende 2027 neue Leitlinien beschließen.