Am Landgericht München II hat ein Prozess gegen einen 28-jährigen ehemaligen Notfallsanitäter begonnen. Ihm werden Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine damalige Partnerin und ein junges Mädchen betäubte, um sich an ihnen zu vergehen. Auch einer Kollegin soll er heimlich ein Beruhigungsmittel verabreicht haben.
Vorwürfe der Ex-Freundin
Die frühere Freundin des Angeklagten hatte bei der Polizei ausgesagt: „Er stand einfach drauf, wenn man hart betrunken war, fast an der Grenze zur Bewusstlosigkeit. Sein Kick war das Bewusstlose.“ Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Er habe zwar aussortierte Medikamente von der Arbeit mitgehen lassen, diese aber selbst eingenommen, weil es ihm nach dem Krebstod seiner Mutter schlecht ging und er Schlafprobleme hatte.
Vorwürfe einer 16-Jährigen
Hinter den Vorwürfen einer zur Tatzeit 16-Jährigen vermutet der Angeklagte verletzte Gefühle. Er habe nur Zeit mit ihr verbracht, um ihr zu helfen, und das Verhältnis sei wie „großer Bruder, kleine Schwester“ gewesen. Seine Anwälte legten nahe, die junge Frau habe sich mit der Ex-Partnerin zusammengetan, um ihm zu schaden. „Man sieht sich immer zweimal im Leben“, habe die Teenagerin zu ihm gesagt.
Betäubung der Freundin bestritten
Der Angeklagte räumt ein, dass er es attraktiv fand, wenn seine Partnerin betrunken war, weil er sich dann um sie kümmern konnte. Er bestreitet jedoch, ihr jemals Beruhigungsmittel verabreicht zu haben. Nur einmal habe er ihr heimlich eine Tablette gegen Übelkeit in die Limonade geworfen, als ihr auf ihrer Geburtstagsparty schlecht war. Ein Freund erwischte ihn dabei. Oft habe er Trinkspiele mit ihr gespielt, um sie zum Alkoholkonsum zu animieren, was ihm heute unangenehm sei.
Fotos vom Missbrauch
Vom mutmaßlichen Missbrauch seiner früheren Freundin soll der Angeklagte Fotos gemacht haben. Er betonte, die Bilder seien mit ihrem Einverständnis entstanden und die Handlungen einvernehmlich gewesen. „Sie hat da nachweislich nicht geschlafen.“
Betäubung einer Kollegin
Eine dritte Frau, eine frühere Kollegin aus dem Rettungsdienst, soll der Mann ebenfalls betäubt haben. In diesem Fall ist er jedoch nicht wegen eines sexuellen Übergriffs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch hier.
Hintergrund: Chemische Unterwerfung
Das Phänomen der „chemischen Unterwerfung“ (französisch: soumission chimique) ist international bekannt. Erst kürzlich verurteilte das Landgericht München I einen chinesischen Studenten zu über elf Jahren Haft, weil er seine Freundin wiederholt narkotisiert und vergewaltigt hatte. Weltweit bekannt wurde der Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem Ehemann über Jahre betäubt und missbraucht wurde.
Das Landgericht München II hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 11. Juni fallen.



