Im Landkreis Uckermark sind viele Beschäftigte im Handwerk und in der Landwirtschaft einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Parkinson zu erkranken. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Oderland weist darauf hin, dass das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt ist. Betroffene können Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Um die Anerkennung als Berufskrankheit zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass sie in ihrem Berufsleben mindestens 100 Tage lang mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu zählen Fungizide gegen Pilzkrankheiten, Insektizide gegen Insekten und Herbizide gegen Unkraut. Dies betrifft nicht nur Landwirte, sondern auch Beschäftigte im Gartenbau, in der Forstwirtschaft, in der Floristik und sogar auf dem Bau, da bei Sanierungsarbeiten oft Pestizide eingesetzt werden, beispielsweise in Baustoffen mit Anti-Schimmelmitteln.
Unterstützung durch die Unfallversicherung
Astrid Gehrke von der IG BAU Oderland erklärt, dass Beschäftigte, die an Schüttellähmung erkrankt sind, dann Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Die Hilfe der Berufsgenossenschaft reicht von guter medizinischer Versorgung bis hin zu Geldleistungen. Die Gewerkschaft appelliert an niedergelassene Ärzte im Landkreis Uckermark, Parkinson-Patienten gezielt anzusprechen, um abzuklären, ob eine Berufskrankheit vorliegt.
Aufruf an Krankenkassen und weitere Maßnahmen
Die IG BAU Oderland fordert die gesetzlichen Krankenversicherungen auf, Parkinson-Patienten anzuschreiben und über die Möglichkeit der Anerkennung als Berufskrankheit zu informieren. Patienten hätten dann die Chance auf eine intensive Betreuung und gute medizinische Versorgung durch die Berufsgenossenschaft. Gehrke kündigt an, dass sich die Gewerkschaft dafür einsetzen werde, dass mehr Betroffene die Anerkennung erhalten, insbesondere diejenigen, die Pestiziden in Gewächshäusern ausgesetzt waren, ohne sie selbst gespritzt zu haben.
Die Gewerkschafterin rät Menschen in gefährdeten Branchen, sich bei Fragen an ihre Berufsgenossenschaft zu wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine spezielle Parkinson-Hotline unter der Nummer 0561 785 - 10350 eingerichtet. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der SVLFG.



