Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat ein neues Ehrenzeichen für Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützer auf den Weg gebracht. Die Auszeichnung würdigt besondere Leistungen im Bevölkerungsschutz. Das Parlament in Schwerin stimmte dem Vorhaben einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zu.
Auszeichnung für langjähriges Engagement
Das neue Ehrenzeichen orientiert sich am bestehenden Brandschutz-Ehrenzeichen. Es ist für zehn, 25 und 40 Jahre aktiven Dienst vorgesehen. Zusätzlich gibt es eine Sonderstufe für außergewöhnliche Verdienste oder besonders mutiges Handeln. Damit verbunden sind Jubiläumszuwendungen: 100 Euro für zehn Jahre, 200 Euro für 25 Jahre und 250 Euro für 40 Jahre.
SPD-Abgeordneter Ralf Mucha betonte die Bedeutung der oft ehrenamtlich Tätigen: „Die Frauen und Männer, die unter hohem persönlichem Einsatz und manchmal unter Gefahr für das eigene Leben handeln, sind das Rückgrat unseres Bevölkerungsschutzes. Ihr Einsatz ist unverzichtbar und wird gesehen und gewürdigt.“
Zustimmung aus den Reihen der Opposition
Der Linken-Abgeordnete Michael Noetzel begrüßte das Ehrenzeichen als wichtiges Signal, wies jedoch auf weitergehenden Bedarf hin: „Warme Worte und eine schicke Anstecknadel samt Zuwendungen reichen nicht aus. Es braucht auch finanzielle und strukturelle Verbesserungen.“ Die rot-rote Landesregierung habe sich diesem Thema bereits angenommen.
Constanze Oehlrich, Vorsitzende der Grünen-Fraktion, hob die Motivationswirkung hervor: „Engagement wird sichtbar gemacht. Das stärkt nicht nur die Motivation der bereits Aktiven, sondern ermutigt auch andere, sich einzubringen.“ Sie plädierte für bessere Rahmenbedingungen, da die Herausforderungen wüchsen.
FDP-Abgeordneter David Wulff begrüßte die Würdigung, forderte aber eine deutlichere Berücksichtigung in der künftigen Haushaltsplanung. AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer nannte die Einführung des Ehrenzeichens „längst überfällig“. CDU-Abgeordneter Marc Reinhardt merkte an, dass auch ein 50-jähriges Ehrenamt gewürdigt werden müsse, wie es beim Brandschutz-Ehrenamt bald der Fall sein solle: „Deshalb ist es aus unserer Sicht legitim, das auch jetzt hier zu tun.“
Positives Feedback vom DRK
Der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) hatte den Gesetzentwurf im Rahmen einer schriftlichen Anhörung begrüßt. Die Einführung des Ehrenzeichens sei ein erster und folgerichtiger Schritt zur Anerkennung ehrenamtlichen Engagements im Bevölkerungsschutz des Landes. Zugleich dürfe diese symbolische Würdigung nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Anforderungen durch zunehmende Extremwetterereignisse, großflächige Stromausfälle oder komplexe Gefahrenlagen gestiegen seien. Dies erfordere eine nachhaltige und verlässliche Finanzierung von Ausstattung, Ausbildung, Infrastruktur und Nachwuchsgewinnung.



