Historisches Urteil: Social-Media-Konzerne müssen für psychische Schäden zahlen
In einem richtungsweisenden Prozess in Los Angeles hat eine 20-jährige US-Amerikanerin einen bemerkenswerten Sieg errungen. Die Geschworenen sprachen ihr am Mittwoch drei Millionen Dollar Schadenersatz zu, umgerechnet etwa 2,6 Millionen Euro. Die junge Frau hatte die Social-Media-Plattformen Instagram und YouTube für die Verschlimmerung ihrer psychischen Probleme verantwortlich gemacht.
Die Vorwürfe: Stundenlanges Scrollen führte zu Depressionen
Die Klägerin argumentierte vor Gericht, dass stundenlanges Scrollen durch Social-Media-Feeds, das Anschauen von Storys und der ständige Vergleich ihres eigenen Lebens mit dem vermeintlich perfekten Leben anderer Nutzer ihre Depressionen und Suizidgedanken erheblich verschlimmert hätten. Nach eigenen Angaben nutzte sie YouTube bereits mit sechs Jahren zum ersten Mal. Mit neun Jahren sei sie bereits den ganzen Tag in sozialen Medien unterwegs gewesen.
Der zentrale Vorwurf lautet: Die Plattformen seien gezielt so konstruiert, dass sie bei jungen Nutzern Abhängigkeiten erzeugen und psychische Leiden fördern würden. Die Geschworenen befanden, dass Meta und YouTube fahrlässig mit minderjährigen Nutzern umgegangen seien.
Die Summe könnte noch deutlich steigen
Die bereits zugesprochene Entschädigungssumme von drei Millionen Dollar könnte sich noch erheblich erhöhen. Die Jury entschied, dass die Unternehmen vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise gehandelt hätten. In Kürze werden weitere Beweise angehört, bevor über die Höhe des Strafschadensersatzes entschieden wird.
Im Prozess sagten sowohl Meta-CEO Mark Zuckerberg als auch Instagram-Chef Adam Mosseri aus. Beide betonten, sich um den Schutz junger Nutzer zu bemühen. Meta wies die Vorwürfe jedoch entschieden zurück und kündigte an, das Urteil anzufechten. Ein Unternehmenssprecher erklärte: „Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfen unsere rechtlichen Möglichkeiten.“
Meta: Probleme liegen im Elternhaus, nicht in Social Media
Die Verteidigung von Meta argumentierte, dass die psychischen Probleme der Klägerin nicht auf Social Media zurückzuführen seien, sondern auf ihrem schwierigen familiären Umfeld. Dieser Argumentation folgten die Geschworenen jedoch nicht.
Bemerkenswert ist, dass sich andere Social-Media-Plattformen wie TikTok und Snapchat bereits vor Prozessbeginn außergerichtlich verglichen hatten. Meta und YouTube entschieden sich hingegen für den Gerichtsweg.
Ein historisches Urteil mit weitreichenden Folgen
Rechtsexperten bewerten das Urteil als historisch und richtungsweisend. Laura Marquez-Garrett, Anwältin einer Kanzlei, die sich auf Social-Media-Geschädigte spezialisiert hat, kommentierte: „Dieser Fall ist in jedem Fall historisch, denn er war der erste seiner Art.“
Das Urteil könnte Präzedenzcharakter für Tausende ähnlicher Klagen haben, die derzeit in den USA und international vorbereitet werden. Die Entscheidung stellt die Geschäftspraktiken von Social-Media-Konzernen grundlegend in Frage und könnte zu strengeren Regulierungen für den Umgang mit minderjährigen Nutzern führen.
Die Debatte über die Verantwortung von Technologieunternehmen für die psychische Gesundheit ihrer Nutzer, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, hat durch diesen Prozess neue Dynamik erhalten. Die Frage, inwieweit Plattformen für Suchtverhalten und psychische Folgen haftbar gemacht werden können, wird die Rechtslandschaft nachhaltig verändern.



